Hallo allerseits und Insolvenzprofis,
das Insolvenzverfahren meines Schuldners wurde am 25.10.10 eröffnet. Zum Zeitpunkt der Forderungsanmeldung bis zum Schlusstermin gab es keine offene Forderungen, die wir als Stadt hätten anmelden können. Das Insoverfahren wurde am 03.05.2012 aufgehoben. Die RSB würde der Schuldner am 25.10.2016 erlangen.
Der Schuldner hat ein illegales Gewerbe betrieben und musste dafür in der JVA absitzen (2011-2013).
Daraufhin hat das Finanzamt in 2013 die Steuerfahndung rausgeschickt. Das Ergebnis ist eine Gewerbesteuerzahlung für die Jahre 2007-2009 mit einer insgesamt 6-stelliger Summe. Die Gewerbesteuer wäre in diesem Fall eine Insolvenzforderung, da das Steuerschuldverhältnis vor Eröffnung begründet ist.
Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung sowie zur Bekanntgabe der Insolvenzaufhebung war also weder dem Finanzamt, noch dem Verwalter oder der Stadt bekannt, dass der Schuldner ein Gewerbe betreibt, es war nicht ersichtlich, dass er Gewinne gemacht hat. Wir hatten also in 2012 gar keine Möglichkeit gegen die Aufhebung Beschwerde einzulegen bzw. gegen
Jetzt sind die Gewerbesteuern als offene Forderungen bei uns eingebucht und ich muss prüfen, inwieweit wir noch eine Chance haben, die Gewerbesteuer von 2007 bis 2009 anzumelden oder einzutreiben.
Kann mir jemand weiterhelfen, in der Regel wären die Forderungen mit der RSB des Schuldners weg. Jedoch hatte ich gar keine Möglichkeit anzumelden bzw. den Aufhebungsbeschluss des Verfahrens zu widersprechen...
Kann ich im Nachhinein, jetzt wo Insolvenzforderungen bekannt geworden sind, gegen die RSB bzw. Aufhebung des Verfahrens noch Beschwerde einlegen?