Hallo,
die Eltern haben eine familiengerichtliche Genehmigung sowie die Bestellung eines Ergänzungspflegers beantragt, obwohl m.E. weder ein Vertretungsausschluss noch ein Genehmigungstatbestand (Übertragung Kommanditanteil) vorliegt.
Ich beabsichtige, ein Negativattest zu erteilen.
Ich denke, dass ich über die Kosten des Verfahrens ganz normal nach § 81 FamFG zu entscheiden habe und die Kosten den antragstellenden Eltern als Veranlasser des Verfahrens auferlegen kann.
Aber welchen Wert setze ich fest? Den vollen Wert des KG Anteils?
Danke & Gruß
Peter