Vergütung Gläubigerausschuss (Höhe Stundensatz / Nachweise)

  • Hallo,

    vorab: :lupe: SuFu habe ich bemüht und nicht gefunden, was ich gesucht habe. In einem Verfahren von mir hat das erste von 6 Gl.- Ausschussmitgliedern Festsetzung beantragt. Jetzt brauch ich mal Eure Einschätzung, da mir etwas die Erfahrung fehlt und Gesetz und Kommentare nur wenig zu meinen Fragen hergeben.

    1. Stundensatz wurde über 95,00 EUR beantragt (auf Empfehlung des Verwalters wohlgemerkt). Haben die Gl.-Ausschussmitgliedern in der konstituierenden Sitzung beschlossen. Da das Gericht festsetzt, habe ich das beanstandet. Wie ermittelt Ihr, welcher Stundensatz angemessen ist? Ich schätze ein, dass es sich um ein für unser Gericht größeres, im deutschlandweiten Vergleich mittlerer Größe handelt. M.E. wären somit grundsätzlich 50,00 bis 65,00 EUR angemessen.

    2. Würdet Ihr warten, ob und was die anderen Gl.-Ausschussmitglieder beantragen? Macht es Sinn, alle Anträge abzuwarten bzw. die anderen von dem eingereichten Vergütungsantrag in Kenntnis zu setzen, damit ich abgleichen kann, ob der Sachvortrag (vor allem die Zeiten, die sich nicht durch Protokolle belegen lassen) sich bei allen Gl.-Ausschussmitgliedern deckt?

    3. Bei den Sitzungen kann ich ohne Probleme anhand der Protokolle die Stundenzeiten ermitteln. Ist auch zur Akte gereicht worden. Was macht Ihr wenn darüber hinaus, Stunden beantragt sind für a) Vorbereitung konstituierende Sitzung, b) Nachbereitung Sitzungen, c) Meinungsbildung zu Entscheidungen, die für das Verfahren notwendig waren, d) Telefonzeiten.

  • Es kommt mE nicht auf die "Größe" des Verfahrens an, sondern auf die Anforderungen. Mit 95,00 EUR ist man da schon fast im unteren Bereich, wenn man den Ausführungen von Haarmeyer zur Neustrukturierung der InsVV folgen will.

    Hier: 4 T 204/10 gab es es 65,00 EUR/h.

    Warte doch: LG Göttingen sagt Festsetzung im Schlusstermin mit Anhörung der Gläubigerversammlung.

    Vor- und Nachbereitungszeiten, so wie ausgeführt, steht in einem, nicht mehr frei handelbaren Kommentar, mit Fundstellen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Auch auf die Gefahr hin, dass die Frage jetzt dumm erscheint: Der Gl.-Ausschuss wurde im Berichts- und Prüftermin nicht beibehalten. Muss ich da zwingend erst im Schlusstermin anhören oder kann ich auf Grund der Beendigung der Ämter der Gl.-Ausschussmitglieder schon jetzt festsetzen? Brauch ich dazu noch einen Anhörungstermin oder reicht die VÖ zur erfolgten Festsetzung und die Möglichkeit eines Rechtsmittels gegen den Beschluss?

  • Das Ausschussmitglied macht die Stunden für die Anwesenheit im Berichts- und Prüftermin geltend (dort wurde entschieden, dass der Ausschuss nicht beibehalten wurde). Jetzt überlege ich, ob das grundsätzlich erstattungsfähig ist?

  • oki, in solchen Fällen hab ich die Vergütung im Anschluss an den BT mit dem GLA abgekapsert. Vorliegend würde ich die weiteren GLA-Mitglieder auffordern, Vergütungsanträge einzureichen und dann mal weitersehen.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
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    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • oki, in solchen Fällen hab ich die Vergütung im Anschluss an den BT mit dem GLA abgekapsert. Vorliegend würde ich die weiteren GLA-Mitglieder auffordern, Vergütungsanträge einzureichen und dann mal weitersehen.

    Hab ich schon gemacht, es kam nur ein Vergütungsverzicht. Die anderen haben bisher keine Anträge eingereicht. Da wird ich jetzt nur über den einen entscheiden und dessen Vergütung festsetzen.

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