Hallo,
vorab: SuFu habe ich bemüht und nicht gefunden, was ich gesucht habe. In einem Verfahren von mir hat das erste von 6 Gl.- Ausschussmitgliedern Festsetzung beantragt. Jetzt brauch ich mal Eure Einschätzung, da mir etwas die Erfahrung fehlt und Gesetz und Kommentare nur wenig zu meinen Fragen hergeben.
1. Stundensatz wurde über 95,00 EUR beantragt (auf Empfehlung des Verwalters wohlgemerkt). Haben die Gl.-Ausschussmitgliedern in der konstituierenden Sitzung beschlossen. Da das Gericht festsetzt, habe ich das beanstandet. Wie ermittelt Ihr, welcher Stundensatz angemessen ist? Ich schätze ein, dass es sich um ein für unser Gericht größeres, im deutschlandweiten Vergleich mittlerer Größe handelt. M.E. wären somit grundsätzlich 50,00 bis 65,00 EUR angemessen.
2. Würdet Ihr warten, ob und was die anderen Gl.-Ausschussmitglieder beantragen? Macht es Sinn, alle Anträge abzuwarten bzw. die anderen von dem eingereichten Vergütungsantrag in Kenntnis zu setzen, damit ich abgleichen kann, ob der Sachvortrag (vor allem die Zeiten, die sich nicht durch Protokolle belegen lassen) sich bei allen Gl.-Ausschussmitgliedern deckt?
3. Bei den Sitzungen kann ich ohne Probleme anhand der Protokolle die Stundenzeiten ermitteln. Ist auch zur Akte gereicht worden. Was macht Ihr wenn darüber hinaus, Stunden beantragt sind für a) Vorbereitung konstituierende Sitzung, b) Nachbereitung Sitzungen, c) Meinungsbildung zu Entscheidungen, die für das Verfahren notwendig waren, d) Telefonzeiten.