Urlaub Einzelvormundschaft

  • Die Berufsvormünder, mit denen ich zusammenarbeite erteilen Vollmachten an Personen, die ebenfalls als Berufsvormund arbeiten. Die berichten ihm dann über jede Vertretung einschließlich Aufwand und stellen ihm in Höhe der erstattungsfähigen Kosten eine Rechnung aus, die vom Bestellten bezahlt wird. Soweit ich weiß, wird dann nur im Jahresbericht auf die Vertretung hingewiesen, nicht in der Abrechnung. Ich werde nächste Woche mal nachfragen.

  • Ich hatte kürzlich mal Kontakt mit einem Berufsvormund in Nordbayern, der Vormund des Bruders meines eigenen Mündels ist.
    Dabei handelte es sich um einen RA, der zwar im Urlaub war und keinen Vertreter hatte, sich aber im Notfall wegen seiner Mündel immerhin über Handy am Urlaubsort erreichen ließ.

    (Wobei ich beim Wort "Berufsvormund" immer noch wehleidig vor mich hin seufze .... Ich hatte letztens erst endlich einen solchen für 1 Mündel gefunden, für das ich immer noch zuständig bin, obwohl es seit 2 Monaten schlappe 3 Stunden Autofahrt (einfache Strecke) von hier entfernt wohnt .... aber ich krieg das Gericht mal wieder nicht dazu, den Mann zu bestellen ....:(. Selbst Steinkauz' super Hinweise auf Urteile dazu, dass im Mündelinteresse auch mal ein Berufsvormund zu finanzieren ist, wirken irgendwie nicht. Und in dem konkreten Fall halte ich das für im Sinne des Mündels wahrlich geboten. )

  • Letztendlich halte ich das bisher auch so, dass ich im Urlaub per Handy erreichbar bin. Ich werde mich aber mal im Kollegenkreis umhören, ob Interesse besteht an gegenseitigen Vertretungen, wie von Moosi dargelegt.

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