Haftpflichtversicherung für Mündel/Einzelvormundschaft

  • Ich bin Einzelvormünderin und frage mich, ob ich meine Mündel versichern sollte und wenn ja von welchen Geldern. Hierbei geht es mir insbesondere um die Haftpflichtversicherung. Gibt es hierzu Erfahrungen?

  • Vormund erhält
    - Hilfe nach § 34 SGB VIII (Heim) oder Sozialhilfe: In NRW muss jeder Träger für die Betriebserlaubnis nachweisen, dass er eine Gruppenhaftpflicht für die Kinder abgeschlossen hat.

    - Hilfe nach § 33 SGB VIII (Familie): Das Pflegekind ist durch die Haftpflicht der Pflegeeltern versichert. Ich lass mir Gesellschaft und Nummer geben. Zusätzlich haben fast alle JÄ bei der Gemeindehaftpflicht einen Gruppenvertrag geschlossen, teils mit Binnenhaftpflicht.
    Binnenhaftpflicht deckt Schäden ab, die deliktfähiges Mündel in der Pflegefamilie verursacht.
    Ich rate den PE, bei der Fairsicherung.de eine spezielle Haftpflicht für PK abzuschließen. Sie tritt auch bei deliktunfähigen Kindern und bei Binnenhaftung ein.

    - ambulante Hilfe: Mündel ist nicht haftpflichtversichert, es sei denn über versicherte Elternteile. Ich versuche immer eine abzuschließen. Die Kosten von 50 € im Jahr machen immer Ärger. Entweder beim Kostenträger oder beim Mündel. Da muss man durch.

  • In der Einrichtung § 34 SGB VIII besteht auch eine Haftpflichtversicherung für das Mündel. Da das Mündel derzeit flüchtig ist, kann sich die Situation schnell dahingehend ändern, dass ich eine andere Absicherungsmöglichkeit finde. Interessante Information, dass im LA eine Versicherung besteht. Wer das hier wohl in Berlin sein könnte (das Jugendamt vielleicht; ich werde nachfragen)?

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