Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in Spanien

  • Es handelt sich um ein Verfahren betreffend Kindesunterhalt. Der Antragsgegner wohnt in Spanien und hat sich verpflichtet die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Auskünfte in diversen Schriftsätzen an Eides Statt zu versichern. Das Angebot, die eV vor einem spanischen Notar abzugeben wurde vom Antragstellervertreter abgelehnt. Vom Richter wurde das Verfahren an den Rechtspfleger abgegeben (§ 120 Abs. 1 FamFG i.V. § 889 ZPO).

    Ist die Abgabe der eV vor dem deutschen Konsulat in Spanien möglich? Gibt es eine andere Möglichkeit die eV vom AG zu erhalten?

  • Es handelt sich um die Abgabe einer eV im Rahmen einer Stufenklage auf Kindesunterhalt. Derjenige der die eV abgeben soll lebt dauerhaft in Spanien. Das Verfahren selbst findet in Deutschland statt.

  • Auch nachdem ich jetzt im Schulte-Bunert/Weinreich in der 3. Auflage bei § 235 FamFG nachgelesen habe, bleibe ich bei § 410 FamFG. Das hieße Bestimmung eines Termins bei Dir mit Ladung und persönlichem Erscheinen.
    Ist hier wirklich eine eidesstattliche Versicherung verlangt oder doch nur eine eigenhändige schriftliche Versicherung?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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