Es handelt sich um ein Verfahren betreffend Kindesunterhalt. Der Antragsgegner wohnt in Spanien und hat sich verpflichtet die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Auskünfte in diversen Schriftsätzen an Eides Statt zu versichern. Das Angebot, die eV vor einem spanischen Notar abzugeben wurde vom Antragstellervertreter abgelehnt. Vom Richter wurde das Verfahren an den Rechtspfleger abgegeben (§ 120 Abs. 1 FamFG i.V. § 889 ZPO).
Ist die Abgabe der eV vor dem deutschen Konsulat in Spanien möglich? Gibt es eine andere Möglichkeit die eV vom AG zu erhalten?