Kann mir jemand sagen, ob das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch das Recht zur Regelung des Umgangs beinhaltet?
In einem Verfahren wurde nämlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht den Kindseltern entzogen. Und jetzt will die Kindsmutter eine Kontaktbestimmung treffen.
Habe schon nachgelesen, aber leider nichts brauchbares gefunden.
Würde ja meinen, dass das Recht zur Umgangsregelung nicht mit enthalten ist.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße