Vermächtnis Kind und Eltern

  • Erbete mal wieder hilfe.
    Der Erblasser hat die Mutter und deren Geschwister als Erbe eingesetzt und dem Kind der Mutter als Vermächtnis das Haus vermacht. Ob das Haus vermitet ist weiss ich nicht.
    Nach OLG München, Beschluss vom 8. 2. 2011 - 34 Wx 18/11 kann die Mutter das Kind bei der Auflassung zumindest nicht vertreten wenn es vermietet ist. Also muss ich das mal ermitteln.
    Aber wenn es nicht vermietet wäre, bräuchte man dann trotzdem einen Ergänzungspfleger für die Getlendmachung des Vermächtnisanspruchs? Vielleicht übereignet die Mutter einfach nicht und irgendwann verjährt der Übereignungsanspruch? Ein Ergänzungspfleger könnte ja immerhin klagen (§894 ZPO).
    Gebt mal Tips bitte.:)
    henry

  • Wieso sollte man dem Kind einen Ergänzungspfleger bestellen ?
    Für die Erfüllung des Vermächtnisses bestet ja kein Vertretungsausschluss gem. §§ 1629 II , 1795 BGB.
    Solange das Kind minderjährig ist wären ja auch Verjährungstatbeständ gehemmt.

    Eine Entziehung der Vermögenssorge wäre nur dann möglich, wenn durch Handeln/Nichthandeln der Mutter das Vermächtnis gefährdet wäre .

  • Hey danke für die Denkanstösse :daumenrau
    Also kann die Mutter die Auflassung ans Kins erklären ohne dass es eines Pflegers bedarf.
    Den §207 kannte ich gar nicht... aber macht Sinn.
    Ich werde also jetzt das §1640er Verzeichnis anfordern und dann die Mutter aufforden, zügig ans Kind zu übereignen in Erfüllung des Vermächtnisses.
    henry

  • Um nochmal nachzufassen:
    Wie weit würdet ihr denn ermitteln, ob das Grundstück wertvoll ist? Vielleicht ist es ja besser fürs Kind, es gar nicht anzunehmen (kontaminierte Ruine)?
    Habe irgendwie ein schlechtes Gefühl dabei die Mutter einfach zur Übereignung aufzufordern und sonst nix? :confused::confused:
    Zumindest einen Pflichtteilsanspruch hat das Kind ja aber nicht, da es nach ges. Erbfolge kein Erbe wäre.
    henry

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!