Ein deutscher Staatsbürger hat mit seiner zukünftigen Ehefrau bei unserer Behörde - einem Amtsnotariat in Baden-Württemberg - einen Erbvertrag errichtet (keine besondere amtliche Verwahrung) und ist einige Jahre später nach Paraguay verzogen, wo er nun verstorben ist.
Vom Amtsgericht Schöneberg wird mir ein Schreiben übersandt, "mit der Bitte, gem. § 350 FamFG zu verfahren". Dem Schreiben ist eine Kopie auf spanisch beigefügt, die vermutlich die Todesanzeige ist. Lesen kann ich sie nicht, da ich kein spanisch spreche.
Von dem Erblasser sind weder Anschrift in Paraguay noch Angehörige bekannt.
Ich gehe zunächst davon aus, dass ich den Tod des Erblassers als gegeben hinnehmen kann, da diese Frage in den Zuständigsbereich des Amtsgerichst Schöneberg fällt.
- Ist diese Annahme richtig?
- Muss ich Erben ermitteln?
- Muss ich den Erbvertrag eröffnen?
- Wohin muss die Abschrift des Erbvertrags nebst Eröffnungprotokoll gesandt werden?