Habe eine verzwickte Sache familiengerichtlich zu genehmigen. Und zwar handelt es sich um eine Erbschaftsausschlagung für ein 15-jähriges Kind. Der Nachlass stellt sich wie folgt dar: Es bestehen Schulden in Höhe von 115.000 €. Darüber hinaus befindet sich jedoch ein Grundstück im Nachlass. Ein Gutachten liegt mir nicht vor. Es wurde jedoch schon ein Immobilienmakler beauftragt, dieser hat mitgeteilt, dass hier allenfalls ein Kaufpreis von 120.000,00 € erzielbar ist.
Tentiere dazu die Genehmigung zu erteilen. Was meint ihr?
familiengerichtliche Genehmigung-Erbschaftsausschlagung-Grundstück
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julia23 -
20. November 2013 um 12:45
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Wenn ein Verkauf für 120.000 € möglich erscheint, aber "nur" 115.000 € Schulden vorhanden sind, kann ich keine Überschuldung erkennen. Warum dann also genehmigen? Damit das Kind keinen Stress hat?
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genau das wollte ich auch grade fragen....
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also müssen die Beteiligten selbst schauen, dass sie das Grundstück zu dem Wert verkaufen um die Schulden abzahlen zu können..
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Es wurde von den Beteiligten noch eingewandt, dass der Wert bei dem das Immobilienbüro ca. 50 Anfragen hatte (= 120.000 €), gar nicht erzielbar wäre. Keiner der das Haus bisher angeschaut hat, wollte es kaufen. Es ist schon länger nicht mehr bewohnt.
Bin ratlos, wie weiter vorzugehen ist. Gutachten anfordern?
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Gutachten anfordern?
Würde ich dem Fall wohl so machen.
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Verkaufskosten (Löschungskosten, Makler, Auslagen für Anzeigen etc) nicht vergessen...
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