familiengerichtliche Genehmigung-Erbschaftsausschlagung-Grundstück

  • Habe eine verzwickte Sache familiengerichtlich zu genehmigen. Und zwar handelt es sich um eine Erbschaftsausschlagung für ein 15-jähriges Kind. Der Nachlass stellt sich wie folgt dar: Es bestehen Schulden in Höhe von 115.000 €. Darüber hinaus befindet sich jedoch ein Grundstück im Nachlass. Ein Gutachten liegt mir nicht vor. Es wurde jedoch schon ein Immobilienmakler beauftragt, dieser hat mitgeteilt, dass hier allenfalls ein Kaufpreis von 120.000,00 € erzielbar ist.
    Tentiere dazu die Genehmigung zu erteilen. Was meint ihr?

  • Wenn ein Verkauf für 120.000 € möglich erscheint, aber "nur" 115.000 € Schulden vorhanden sind, kann ich keine Überschuldung erkennen. Warum dann also genehmigen? Damit das Kind keinen Stress hat?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Es wurde von den Beteiligten noch eingewandt, dass der Wert bei dem das Immobilienbüro ca. 50 Anfragen hatte (= 120.000 €), gar nicht erzielbar wäre. Keiner der das Haus bisher angeschaut hat, wollte es kaufen. Es ist schon länger nicht mehr bewohnt.

    Bin ratlos, wie weiter vorzugehen ist. Gutachten anfordern? :gruebel:

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