Klausel aber kein vollstreckungsfähiger Inhalt

  • Hallo,

    folgendes: Vergleich wurde geschlossen (Inhalt ist für die Frage nicht relevant), dieser enthält keinen vollstreckungsfähigen Inhalt.

    Trotzdem wurde versehentlich eine Vollstreckungsklausel erteilt.

    Was ist nun zu veranlassen ?
    M.E. dürfte das unschädlich sein, wenn kein vollstreckbarer Inhalt dann kann auch nicht vollstreckt werden. Finde aber dazu irgendwie nix um das zu begründen.

  • Inhalt des Vergleichs wäre dann schon praktisch, weil sich eventuell doch etwas als vollstreckungsfähiger Inhalt herausstellt, was nicht als solcher unmittelbar erkennbar ist ;)

    Aber ansonsten: Die Klausel ist unschädlich. Wenn kein vollstreckungsfähiger Inhalt vorhanden ist, kann trotz Klausel nicht aus dem Vergleich vollstreckt werden. Als Rpfl haste damit nichts zu tun.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Warum willste wat machen ? Dat hat jemand entschieden und nun ist dat so.

    Mir ist keine Vorschrift bekannt, aufgrund der du da eingreifen/aufheben kannst.

    Ok, u.U. kanns da Ärger mit einem Regress geben, wenn da nicht vollstreckt werden kann und durch eine trotzdem versuchte Vollstreckung Kosten entstehen. Aber auch das dürfte dir egal sein.

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