Hallo, sollte es das Problem schon mal gegeben habe, sorry, dann hab ich nix gefunden. Ansonsten bräuchte ich mal bei dieser Sache euren Rat:
Klage von Ende Mai 2009. Entsprechende Klägervertreter haben den unebdingten Auftrag also vor dem 31.07.2013 erhalten. Anwaltswechsel erfolgt im Termin am 25.09.2013. Dort tritt der neue PV erstmals auf. Da dieser nun auch abrechnet, ist er der Meinung das sein unebdingter Auftrag ja nach dem 01.08.2013 erteilt wurde und er die neuen Gebühren bekommt.
Ich habe dazu nichts gefunden, bin aber der Meinung, dass, wenn überhaupt, er nur die TG in der neuen Gebührenhöhe erhalten könnte. Die anderen Gebühren sind ja damals schon entstanden. Die Gegenseite schießt natürlich dagegen.
Was sagt ihr? Ich konnte dazu irgendwie noch nichts finden.