Ich danke euch herzlich. Ja, ist eine Ulmer Kanzlei. Dann werde ich Mal sehen, was ich finde. Dankeschön!
örtliche Zuständigkeit
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Tingeltangel Bob -
22. November 2013 um 09:55
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Übrigens mein Beitrag "anerkannte Schuldnerberatungsstelle bezüglich außergerichtliche Schuldenbereinigung" betraf auch eine Ulmer Kanzlei. Nach Zwischenverfügung erfolgte Antragsrücknahme.
Man könnte, wenn nötig, vielleicht auch beim zuständigen Gericht, wo die JVA ist, angefragen, ob dort schon Beratungshilfe beantragt wurde.
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Muss mich hier mal dranhängen.
Ich habe z.Zt. auch einen Antrag dieser Ulmer Kanzlei auf dem Tisch und streite mich derzeit über die örtliche Zuständigkeit. Natürlich geht es auch hier um Schuldenbereinigung bzw. Forderungsabwehr.
Hatte mich bzgl. der örtlichen Zuständigkeit auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken, Beschl. v. 02.07.1984 bezogen und damit die hiesige Zuständigkeit verneint. Bisher habe ich noch keine Entscheidung darüber getroffen. RA beharrt auf die hiesige Zuständigkeit.
Vielleicht kann mir mal jemand sagen, wo die Entscheidung im juris (sh. #20) zu finden ist. Meldebescheinigung werde ich trotzdem noch erfordern. -
Ich suche auch noch die Entscheidung, wonach der Gemeinnützige Verein zur Entschuldung Straffälliger e.V. die andere Hilfsmöglichkeit ist.
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