Hallo !
Ich habe einen Antrag auf Eintragung der Änderung der Miteigentumsanteile (Wohnungseigentum; reine Quotenänderung) vorliegen.
Es sind 6 WEG-Einheiten, davon 3 Einheiten im Alleineigentum von A und 3 im Alleineigentum von B.
Es werden die Anteile aller 6 Einheiten geändert (ohne Angabe welcher Anteil von wo kommt, nach wo geht).
Die 3 Einheiten von A werden alle vergrößert, von den 3 Einheiten des B werden zwei verkleinert und eine vergrößert.
Ist für die Vergrößerung der einen Einheit des B Pfanderstreckung bzgl. des hinzugekommenen Miteigentumsanteils erforderlich ?
Die 3 Einheiten des B sind nur mit Gesamtrechten belastet. Die Einheiten des A sind nur mit anderen Rechten belastet.
Ich hatte zuerst überlegt, dass die Pfanderstreckung auf den in dieser Einheit hinzukommenen Anteil nicht erforderlich ist,
da der Anteil nur von den beiden anderen Einheiten des B kommen kann (von den Einheiten des A wird keine verkleinert) und
alle 3 WEG-Einheiten des B nur mit Gesamtrechten belastet sind.
Wenn ich HRP, Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage, Rd.Nr. 2971 richtig verstehe, ist eine Pfanderstreckung aber nur
nicht erforderlich, wenn die Rechte am ganzen Grundstück eingetragen wären.
Im Ergebnis also Pfanderstreckung ?