Hallo!
Ich habe vor kurzem die Prüfung hinter mich gebracht und mache jetzt u.a. Zwangsvollstreckungssachen.
Nun habe ich hier eine notarielle Urkunde als Titel vorliegen und als Zustellungnachweis wurden mir jeweils die Empfamgsbekenntnisse der Parteienvertreter vorgelegt. Aus der notariellen Urkunde ergibt sich jedoch nicht, dass die Parteien von Rechtsanwälten vertreten wurden. Ist eine solche Zustellung von Anwalt zu Anwalt bei notariellen Urkunden überhaupt möglich ( §§ 195, 174 ZPO)? Ich habe da so meine Zweifel, ob dies außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens geht.
Ich habe schon selber nach einer Lösung des Problems gesucht, bin aber ledier nicht fündig geworden. Es wäre schön, wenn mir jemand behilflich sein könnte:)
Vielen Dank und schönes Wochenende!