JA-Leiter erteilt Ergänzungspfleger Weisungen

  • Für ein Mündel A wird eine Ergänzungspflegschaft mit den Wirkungskreisen Aufenthaltsbestimmungrecht, Recht auf Beantragung von Jugendhilfemaßnahmen und Sozialleistungen sowie Gesundheitsfürsorge angeordnet und das Jugendamt X zum Ergänzungspfleger bestellt.

    A lebt mit seiner Mutter eine Zeit lang im Mutter-Kind-Heim (Maßnahme nach § 19 SGB VIII). Als die Kindsmutter das Heim plötzlich ohne ihr Kind verlässt, stellt der Ergänzungspfleger des Jugendamtes X beim Jugendamt Y (Leistungserbringer) Antrag auf Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie.

    Mit dem dortigen ASD-Kollegen hat es bereits mehrfach Konflikte gegeben (z.B. wegen dessen Ansicht, JA Y sei nicht zuständig / wegen dessen von der Vorstellung des Pflegers abweichendem indiv. Wunsch in Richtung einer Rückführung zur Mutter / wegen dessen Ansicht, der Ergänzungspfleger könne ein Kind ja auch mit und zu sich nehmen / wegen verschwundener Anträge etc.). Mängel tauchten auch im früheren Hilfeplanverfahren auf (Ergänzungspfleger wurde fälschlich als Mitarbeiter des Heims aufgeführt / Wirkungskreise waren unvollständig oder falsch beschrieben / im Hilfeplan tauchten nur die Ziele des ASD, nicht aber die des Pflegers auf / Hilfepläne wurden dem Ergänzungspfleger teilweise überhaupt nicht zugeleitet / etc.). Teilweise kam es in der Zusammenarbeit auch zu lautstarken Auseinandersetzungen.

    Nunmehr steigerten sich die Konflikte noch:

    Die vom ASD als Vollpflegefamilie angekündigte Familie erwies sich im Nachhinein plötzlich doch nur als „vorübergehende“ Lösung (Bereitschaftspflege).
    Über die Suche nach einer Vollpflegefamilie wurde der Ergänzungspfleger trotz dessen ausdrücklicher Aufforderung dazu nicht mehr informiert. Erst im Nachhinein erfuhr er, dass sogar schon Anbahnungsbesuche etc. zu einer Familie erfolgt waren, die dann aber absprang.
    Die Krönung ist m. E. darin zu sehen, dass der ASD das Kind eines Tages ohne Wissen des Ergänzungspflegers in einer diesem völlig unbekannten Familie unterbrachte und anschließend ein Hilfeplangespräch im Alleingang stattfinden ließ, zu dem der Ergänzungspfleger nicht einmal eingeladen war. Selbstredend wurden Hilfeplanziele demnach auch ohne Mitwirkung des Pflegers bestimmt und
    verschriftet.

    Der Ergänzungspfleger erfuhr von alledem zunächst nichts. Nur durch einen Zufall stellte er fest, dass sein Mündel nicht mehr am vermuteten Ort war und forderte den ASD auf, den neuen Aufenthaltsort umgehend zu nennen. Der ASD-Mitarbeiter war zwar im Dienst, antwortete aber nicht. Ein anderer Kollege meldete sich stattdessen, aber erst am späten Nachmittag. Dieser wiederum ließ in der Folge über die neue Pflegefamilie ausrichten, der Pfleger solle im Nachhinein den Hilfeplan unterzeichnen, an dem er nicht mitgewirkt hatte, denn solange er dies nicht tue, erhalte die Pflegefamilie kein Geld.

    Der über das gesamte Verfahren hochgradig verärgerte Ergänzungspfleger erstattete eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ASD des Jugendamtes Y.


    Jugendamtsleiter Y informierte Jugendamtsleiter X. Man kennt sich.

    Jugendamtsleiter X nötigt den Ergänzungspfleger über eine Gruppenleitung unter Androhung drastischer personalrechtlicher Konsequenzen (Entlassung aus dem Vormunds-/Pflegschaftsbereich) dazu, umgehend die Beschwerde zurückzunehmen, da man als JA-Mitarbeiter nicht so gegen ein anderes JA vorgehen könne. :(


    Mündelkontakte im Fall werden dem Pfleger vom Jugendamtsleiter X verboten. :(




    Was meint das Forum:

    Durfte der Jugendamtsleiter des JA X so agieren ? :eek:


    Ich bin – offen gesagt – mehr als entsetzt !





  • Zu der Frage, ob und wenn ja wie weit ein Dienst- und Fachvorgesetzter in diesen Bereich eingreifen kann, wurden doch schon die Kommentare gefüllt. Und die Linie ist grundsätzlich: in der Sache selbst nei, ansonsten ja.

    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist nun einmal nichts, was die Sache selbst angreift, sie greift das Verhalten des "Gegners" an. Und insoweit denke ich schon, dass der Leiter Weisungen erteilen kann (ob er dies in einem solchen Fall wie diesen tun sollte, ist eine andere Frage). Das ist eben die Zwitterstellung zwischem höchstpersönlichem Amt und Beschäftigter / Beamter.

  • @ Grisu:

    "Die Linie ist grundsätzlich: in der Sache selbst nei, ansonsten ja."

    Eben, und da frage ich mich gerade, ob der JA-Leiter in die Sache selbst eingreift oder nicht.

    Für mein Gefühl greift die DAB zwar natürlich das Verhalten des Gegners, aber doch in der Sache an.
    Ich beschwere mich - gefühlt (hab leider keinen Kommentar da)- nicht als Mitarbeiter eines JA, sondern als Teil-Sorgeberechtigter, dessen Rechte (Leistungsberechtigter nach SGB VIII, Inhaber des Beratungsrechts nach § 36 SGB VIII, Inhaber des Aufenthaltsdbestimmungsrechts, Inhaber des Wunsch- und Wahlrechts, pflichtgemäß am Plan zu beteiligender Sorgeberechtigter, ....) vollends übergangen wurden.
    Ich könnte immer noch platzen, wenn ich so drüber nachdenke. Da kannst Du dann als Ergänzungspfleger an Deinen Rechtspfleger schreiben: "Ich habe zwar Aufenthaltsbestimmungsrecht, weiß aber nicht, wo mein Mündel ist. Und ob es ihm dort gut geht, könnte ich auch nicht feststellen, da ich das Kind nicht einmal besuchen darf." Und wer wird dann zur Verantwortung gezogen, wenn etwas passiert ? Der JA-Leiter ?

    Für mein Empfinden ist das Besuchsrecht auf jeden Fall Teil der Sache. Was meint das Forum ?

    Bzgl. der DAB herrschte in unserer AV/AP-Runde tlw. Schulterzucken .... da wäre ich besonders neugierig auf weitere Antworten aus dem Forum.


    "Das ist eben die Zwitterstellung zwischem höchstpersönlichem Amt und Beschäftigter / Beamter." (GRisu)
    Ja leider, und darum bin ich ein Befürworter des Vorrangs der Einzelvormundschaft und -pflegschaft....

  • Ja leider, und darum bin ich ein Befürworter des Vorrangs der Einzelvormundschaft und -pflegschaft....

    Wem sagste das.
    Leider gibts aber

    1.) immer noch genug Rechtspflegerkollegen, die es bequem haben wollen und ausschließlich das Jugendamt "betrauen".
    Könnt ja in Arbeit ausarten, Auslagenpauschalen zu bewilligen/Berufsvormünder zu vergüten.

    2.) genügend Jugendämter, die ihren Aufrgabennach SGB VIII nicht nachkommen, und keine Einzelvormünder/-pfleger vorschlagen wollen.

  • @ Steinkauz:

    Da sind wir wirklich derselben Meinung ! :daumenrau
    Ich hab jetzt mal in mehreren Fällen probiert, Berufsvormünder zu finden und stelle fest, dass das - je nach Ort - sogar immer wieder problemlos klappt.

    Im oben dargestellten Fall zum Beispiel halte ich es für (mit Blick auf die Interessen des Kindes) deutlich sinnvoller, einen "neutralen" Pfleger ohne JA-Bezug einzusetzen, um diese internen Interessenkollisionen rauszubringen. Ich hoffe, dass der von mir vorgeschlagene RA mein Nachfolger wird. Die zuständige Rechtspflegerin habe ich von der Problematik bereits in Kenntnis gesetzt.

    Steinkauz, Deine Meinung wäre mir persönlich wichtig:
    Wie siehst Du die Möglichkeiten des Rechtspflegers im oben dargestellten Fall ? Ich kann wegen der (mir persönlich derzeit unrechtmäßig erscheinenden ...) Weisungen nicht im uneingeschränkten Interesse des Mündels agieren und nicht einmal mehr die Kontaktpflicht erfüllen, die ich aber angesichts des Alters des Kindes (geb. 2009) für wichtig halte.
    Könnte hier z.B. ein Rechtspfleger in einem solchen Fall dem JA (und damit der Leitung) andersgeartete Weisungen erteilen (§ 1837 BGB) ? Das Vormundschaftsgericht "wacht" ja über die Pflegschaft und müsste m. E. Interesse an einer ordnungsgemäßen Ausübung haben.
    Da ich aber solche Fälle weder in meiner vormaligen Tätigkeit als Rechtspfleger noch in meiner aktuellen Aufgabe als Vormund schon erlebt hätte, sind mir die Meinungen der Rpfl auch wegen der Einschätzung Eurer Möglichkeiten in einer derartigen Konstellation wichtig.

  • Schwierig , schwierig...... ( für den Rechtspfleger ).
    Der eingestellte Fall fällt m.E. unter die Fachaufsicht und nicht die Rechtsaufsicht über das Jugendamt als Vormund/Pfleger
    Daher erscheinen mir Weisungen nach § 1837 BGB gegen das Jugendamt nur im Hinblick auf das Kontaktverbot mit dem Mündel möglich, wenn nicht sogar geboten.
    Schließlich würde mit dem Kontaktverbot die gesetzliche Besuchspflicht verletzt.
    Und die Verletzung der Gesetzesnorm zur Besuchspflicht unterliegt wiederum dem Weisungsrecht des Familiengerichtes.

  • @Tenerife
    Du könntest als außenstehender EP so viel tun, was dir in deiner Tätigkeit beim Jugendamt selbst jede Menge persönliche Fußangeln legt. Du siehst ja, bis hin zur Androhung der Kündigung, wenn du nicht spurst, wie Jugendamt es will.
    Für das Kind selbst ein Desaster.
    Nicht umsonst fordern viele Institutionen seit Jahren ein Kontrollorgan über Jugendämter. Das Wort "Jugendamt" bedeutet Allmacht.
    Du hast so viele Rechte lt. §§, die mit der Androhung, dass du deinen Job verlierst ad acta gelegt werden.
    Mir sagte vor Kurzem ein Amtsvormund, dass genau diese Situation, in der du dich jetzt befindest, der Janus-Kopf der Amtsvormünder ist.
    Es ist jetzt die Frage, was dir näher ist. Hemd oder Hose. Du könntest im Grunde sogar gerichtlich vorgehen, weil man dich an der gesetzl. vorgegebenen Ausübung des § 1793.1a BGB hindert, was dich aber deinen Job kosten kann. Hättest du die Aussage, die man dir an den Kopf knallte, schriftlich, würde ich auf's Ganze gehen. So aber war das "alles gar nicht so gemeint", wenn es zum äußersten kommt.
    Ferner ist schon die Aussage des JA-Leiters falsch, dass man als JA-Mitarbeiter nicht so gegen ein anderes JA vorgehen kann.
    Du bist kein JA-Mitarbeiter, sondern Ergänzungspfleger dieses Mündels und somit weisungsunabhängig durch deinen Arbeitgeber. Aber dass das nicht eingehalten wird, erlebe ich fast täglich.
    Du musst für dich jetzt entscheiden, welche Richtung du gehen willst. Gehorsam dem JA-Leiter gegenüber oder Vertretung deines Mündels. Vllt. legst du deinem JA-Leiter mal all die §§ vor, die der BGB enthält, was die Aufgaben des Vormundes betreffen und weist ihn dezent darauf hin, dass er sich doch sicher nicht des Gesetzbruches schuldig machen will.
    Selbst wenn du gerichtlich vorgehst, ist die Frage, an welchen RP zu gerätst. Nicht selten hat so mancher die Einstellung "JA wird schon recht haben". Allerdings gibt es sicher einen Klageweg, in dem ein Richter in die Sache kommt.
    Ist Umgangsrecht nicht eine Richtersache? Zumal es den dazugehörigen 1793.1a gibt?
    Aber wie gesagt: Du musst dich jetzt für eine Richtung entscheiden und alles Für und Wider in jede Richtung bedenken und schauen, wie weit du gehen willst.


  • Leider gibts aber

    1.) immer noch genug Rechtspflegerkollegen, die es bequem haben wollen und ausschließlich das Jugendamt "betrauen".
    Könnt ja in Arbeit ausarten, Auslagenpauschalen zu bewilligen/Berufsvormünder zu vergüten.

    2.) genügend Jugendämter, die ihren Aufrgabennach SGB VIII nicht nachkommen, und keine Einzelvormünder/-pfleger vorschlagen wollen.



    Ich habe das schon mehrfach an anderen Stellen geäußert:
    Das wird nicht aus Bequemlichkeit getan, sondern weil es - anders als bei euch vielleicht - in vielen Gegenden gar keine Berufsvormünder gibt und ehrenamtliche Vormünder (nahe Verwandte), die zudem noch geeignet sind, häufig auch nicht zur Verfügung stehen.
    Im Übrigen bestimmen unsere Familienrichter, wenn sie die elterliche Sorge oder Teile davon entzogen haben (was der Hauptgrund für neue Vormundschaften oder Pflegschaften ist), hier bereits selbst das Jugendamt als Vormund oder Ergänzungspfleger, sodass der/die Rechtspfleger darauf überhaupt keinen Einfluss hat/ haben.

    In den Fällen, wo die Vormundschaft notwendig wird, weil die Kindesmutter noch nicht volljährig ist, ist es ohnehin in der Regel so, dass die Großmutter das Amt übernehmen will und das Jugendamt dies befürwortet. Selbst in diesen Fällen habe ich mich allerdings manchmal schon ärgern müssen, die Großmütter auserwählt zu haben, da einfach die geistigen Fähigkeiten mitunter nicht ausreichten, mal das Berichtsformular kurz auszufüllen, zudem wurden statt Angaben zum Mündelvermögen Angaben zum eigenen Vermögen gemacht - man versteht es einfach nicht. Und wenn die Leute dann noch 50 km entfernt wohnen, dass sie nicht wegen jeder Kleinigkeit zu mir kommen können, ist das schon mitunter ein großes Problem.

  • [quote='Tenerife','RE: JA-Leiter erteilt Ergänzungspfleger Weisungen']

    Leider gibts aber

    1.) immer noch genug Rechtspflegerkollegen, die es bequem haben wollen und ausschließlich das Jugendamt "betrauen".
    Könnt ja in Arbeit ausarten, Auslagenpauschalen zu bewilligen/Berufsvormünder zu vergüten.

    2.) genügend Jugendämter, die ihren Aufrgabennach SGB VIII nicht nachkommen, und keine Einzelvormünder/-pfleger vorschlagen wollen.

    Tja, wenns bei Euch wegen 1.) nicht klappt ; dann liegts wahrscheinlich auch an 2.)

  • nein, es gibt in der Mehrheit Fälle, wo es weder an 1. noch an 2. liegt, weil es eben nicht nur keine Berufsvormünder gibt sondern auch keine geeigneten befähigten und gewillten ehrenamtlichen Vormünder (Verwandte).

  • Sowohl die Gewinnnung von Berufs- wie auch ehrenamtlichen Vormündern ist Sache des Jugendamtes.
    Daran müsste man ansetzen.
    Wenn die aber an einem entspr. Konzept - wie es andere Jugendämter schon erfolgreich umgesetzt haben- kein Interesse haben, dann kann Dir persönlich in der Tat nicht geholfen werden.

    Man kann aber so ein Konzept durchaus mal einfordern/anregen !

    Im übrigen beträfe den Rechtspfleger die Entscheidung nach § 1887 BGB ( bei entspr. Antragstellung wohlgemerkt !)
    Da kann man sich nicht damit herausreden, dass einem der Familienrichter das Jugendamt regelmäßig vor die Nase setzt.

  • Andy.K und Steinkauz:

    Bei uns im AG-Bezirk gibt es m. W. keinen einzigen bestellten Berufsvormund. Auf Rückfrage dazu wurde hier auf die damit verbundenen Kosten und den Bezirksrevisor verwiesen .... wobei es ja (wie ich in früheren Threads nachgelesen hatte) Urteile gibt, die besagen, dass fin. Interessen hier nicht im Vordergrund stehen sollten.

    Im o.g. Ausgangsfall wechselte durch die Neuunterbringung des Mündels auch die gerichtliche Zuständigkeit. Die neue Rechtspflegerin tendiert momentan dazu, den von mit vorgeschlagenen Berufsergänzungspfleger zu bestellen - wofür ich ihr ausgesprochen dankbar wäre, damit ein neutraler Pfleger ins Fallgeschehen kommt.

    Spannend finde ich die - oben mal von Andy.K angesprochenen - Fälle, in denen gesetzliche Amtsvormundschaft bevorsteht und die Großmutter die Vormundschaft gern übernehmen würde.
    Bei uns am AG kommt man diesem Wunsch i.d.R. nicht nach. Begründung der Rpfl ist, dass die Großmutter als Vormund dann auch (oft) die Aufgabe hätte, sich um rechtl. Vaterschaft und Unterhaltstitel zu kümmern und dies ggf. zu innerfamiliären Konflikten führt.

    Ich persönlich bin dennoch ein Befürworter der Einzelvormundschaft auch in diesen Fällen. Es gibt m. E. auch abseits der Minderjährigen mit Kind immer wieder Fallgestaltungen, in denen ein (verwandter) Vormund Ansprüche gegen andere Familienmitglieder geltend machen müsste (Bsp. Pflichtteilsansprüche o.ä.). Wenn mögliche innerfam. Konflikte ausschlaggebend wären, müsste man - sicherheitshalber - immer auf die Bestellung von Verwandten verzichten .... bei der Auswahl aber ist laut Gesetz die Verwandtschaft doch ein Kritierium, das gerade für die Bestellung spricht.
    Andererseits kann es natürlich schon zu Problemen kommen, die die Rpfl ansprach ... ganz Unrecht hat sie nicht. Und die Oma als Vormund könnte auch keine Beistandschaft errichten.

    Wie seht Ihr das ?

  • Noch mal zum Ausgangsfall zurück:

    Die Krönung ist m. E. darin zu sehen, dass der ASD das Kind eines Tages ohne Wissen des Ergänzungspflegers in einer diesem völlig unbekannten Familie unterbrachte und anschließend ein Hilfeplangespräch im Alleingang stattfinden ließ, zu dem der Ergänzungspfleger nicht einmal eingeladen war. Selbstredend wurden Hilfeplanziele demnach auch ohne Mitwirkung des Pflegers bestimmt und
    verschriftet.
    Der Ergänzungspfleger erfuhr von alledem zunächst nichts. Nur durch einen Zufall stellte er fest, dass sein Mündel nicht mehr am vermuteten Ort war...


    Das klingt sehr danach, als hättest du schon länger keinen Kontakt zu deinem Mündel gehabt. Das alles ist doch nicht in ein paar Tagen erledigt. :gruebel:

    ... und forderte den ASD auf, den neuen Aufenthaltsort umgehend zu nennen. Der ASD-Mitarbeiter war zwar im Dienst, antwortete aber nicht. Ein anderer Kollege meldete sich stattdessen, aber erst am späten Nachmittag. Dieser wiederum ließ in der Folge über die neue Pflegefamilie ausrichten, der Pfleger solle im Nachhinein den Hilfeplan unterzeichnen, an dem er nicht mitgewirkt hatte, denn solange er dies nicht tue, erhalte die Pflegefamilie kein Geld.


    An der Stelle wäre ich dann aber auch stur (oder besser vernünftig) und würde den Hilfeplan keinesfalls unterzeichnen. Wie willst du das mit gutem Gewissens tun, wenn du keinen Kontakt zu deinem Mündel hast und auch die Pflegefamilie nicht kennst? Das geht gar nicht.

    Der über das gesamte Verfahren hochgradig verärgerte Ergänzungspfleger erstattete eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ASD des Jugendamtes Y.


    Jugendamtsleiter X nötigt den Ergänzungspfleger über eine Gruppenleitung unter Androhung drastischer personalrechtlicher Konsequenzen (Entlassung aus dem Vormunds-/Pflegschaftsbereich) dazu, umgehend die Beschwerde zurückzunehmen, da man als JA-Mitarbeiter nicht so gegen ein anderes JA vorgehen könne. :(


    Hier finde ich es sehr daneben, dass dein Chef nicht hinter dir steht. Aber das musst du wohl jetzt so hinnehmen. Auf alle Fälle weißt du jetzt, was du von ihm zu halten hast.

    Mündelkontakte im Fall werden dem Pfleger vom Jugendamtsleiter X verboten. :(


    Es ist zwar nicht unsere Aufgabe, aber ich hätte mich als Rpfl. hier trotzdem mal reingehangen und das Mündel zum Gespräch ins Gericht vorgeladen. Und die Pflegeeltern und den Ergänzungspfleger dazu. Das kann kein JA-Leiter verbieten.

    -------------------------------------------------

    Und was andere Vormundschaften angeht, zu meiner Zeit wurden immer Einzelvormünder bevorzugt und auch genommen. Das wird sich sicher nicht geändert haben hier. Wenn Minderjährige Kinder bekommen haben, war eine Amtsvormundschaft eher die Ausnahme. Meist gab es eine Oma, die das gemacht hat.
    Die Leute waren ja vorher da und man hat alle Dinge besprochen, auch Vaterschaftsanerkennungen, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen usw. Wenn sich die Verwandten damit überfordert gefühlt haben, konnte man immer noch nach einer anderen Lösung suchen. Aber in der Regel war das unproblematisch.

  • Andy.K und Steinkauz:

    Bei uns im AG-Bezirk gibt es m. W. keinen einzigen bestellten Berufsvormund. Auf Rückfrage dazu wurde hier auf die damit verbundenen Kosten und den Bezirksrevisor verwiesen .... wobei es ja (wie ich in früheren Threads nachgelesen hatte) Urteile gibt, die besagen, dass fin. Interessen hier nicht im Vordergrund stehen sollten.

    Ja. Ja .... ich kanns nicht mehr hören.
    Der Gebirgsrevisor als vorgeschobenes Argument:nzfass:

    Offenbar stehen da bei Gericht nicht die notwendigen......zur Verfügung.

  • Was der Bezirksrevisor sagt, interessiert mich insoweit überhaupt nicht.

    Ich hatte erst vor kurzem ein Genehmigungsverfahren, in dem ich insgesamt 4000 € für ein Gutachten und zudem die Tätigkeit eines berufsmäßigen Ergänzungspflegers angewiesen habe.
    Unter dem Strich werden vom Betreuungsgericht aber noch ganz andere Beträge aus der Staatskasse angewiesen - und ein minderjähriges Kind sollte nicht weniger wert sein als ein unter Betreuung stehender Erwachsener.

  • Unter dem Strich werden vom Betreuungsgericht aber noch ganz andere Beträge aus der Staatskasse angewiesen - und ein minderjähriges Kind sollte nicht weniger wert sein als ein unter Betreuung stehender Erwachsener.


    Nur mal so: An Betreuervergütung habe nur ich alleine jeden Monat etwa einen Mittelklassewagen aus der aus der Staatskasse ausgezahlt. (Wir mussten das mal einige Jahre ganz genau aufschreiben und zusammenrechnen für irgendeine Statistik.)

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