Seit Monaten schon versuche ich zu klären, wer (in Niedersachsen) funtktionell zuständig ist für die (Auszahlungs-)Anweisung der Vergütungen bzw. Aufwandsentschädigungen/-pauschalen der
- Vormünder
- Ergänzungspfleger
- Verfahrenspfleger
- Verfahrensbeistände.
nach Festsetzung durch den Rechtspfleger. Bis heute bin ich nicht fündig geworden.
Gibt es hierfür eine (z.B.) der
Nr. 1.3.1 VwV Vergütungsfestsetzung
entsprechende Vorschrift?