Anrechnung kompliziert

  • Hallo allerseits,

    ein komplexes Problemchen:

    1. Es findet ein selbstständiges Beweisverfahren statt. (Gegenstandswert 16.000,00 €)
    2. Nach Beendigung wird Klage erhoben.
    3. Die Klage wird zunächst gegen die falschen Beklagten erhoben (Gegner im Beweisverfahren war eine WEG und eine Hausverwaltung, die Klage wird zunächst gegen die übrigen Eigentümer erhoben und gegen einen falschen Hausverwalter).
    4. Es ergeht Hinweis des Gerichtes, dass die Klage gegen die WEG (als Verband) und die richtige Verwaltung zu richten ist.
    5. Die Gegenseite will sich dem nicht anschließen und behauptet es läge eine Rubrumsberichtigung vor.
    6. Im Termin wiederholt das Gericht den rechtlichen Hinweis, woraufhin die Gegenseite erklärt, dass man sich dem Hinweis anschließe und die Klage gegen die WEG als Rücknahme in Bezug auf die falschen Beklagten gewertet werden könne.
    7. Im Termin kommt es zu einem Vergleich. Gegenstandswert 27.000,00 € Mehrwert Vergleich 500,00 €.

    Nun die Frage, wie würdet Ihr was anrechen? Welche Kosten entstehen den "falschen" Beklagten. Tragen diese (aufgrund der Klagerücknahme) noch Anteil an TG und EG? Nur VG? Aus welchem Gegenstandswert?

    Das Gericht war durch die ganze Entwicklung selbst vollkommen verwirrt... Die Kosten müssen dann auch noch per KFB geltend gemacht werden, allerdings muss hier erst ein Beschluss nach 91 a ergehen..

    Wäre für Ideen dankbar!!!

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