Ich habe zwei Hinterlegungen von "Kostbarkeiten" (goldfarbene Uhr, goldfarbener Ring, 2 Eheringe), deren Anspruch auf Herausgabe nunmehr erloschen ist.
Ich habe gelesen, dass ich die Dinge nun versteigern lassen müsste oder sogar freihändig veräußern könnte, wozu ich ja aber auch erst erst mal einen Schätzwert brauche und den derzeitigen Metallwert.
Ist ja m.E. ein totales Szenario für diese Dinge, die wohl wahrscheinlich keiner haben will.
Kann mir da jemand weiterhelfen, wie ich das praktisch angehe?
(tut mir leid, bin in das Gebiet echt reingeworfen worden;):()