Ein Notariat -Nachlassgericht- in Baden-Württemberg.
Eine Nachlasssache wurde im Jahr 2004 mit der Einstellung der Erbenermittlung abgeschlossen. Als Grund wurde angegeben, dass "die weitere Erbenermittlung als untunlich eingestellt wird, da sämtliche Erben der I. und II. Erbfolgeordnung die Erbschaft ausgeschlagen haben und zu erwarten ist, dass auch die ferneren Erben, sollen sie ermittelt werden können, die Erbschaft ausschlagen würden".
Jetzt erreicht mich ein Schreiben von der Hinterlegungsstelle eines bayrischen Amtsgerichts. Hierin wird mitgeteilt, dass von der XY GbR ein Gelbetrag von 2.000,-- EUR zugunsten der unbekannten Erben des vorliegenden Erblassers hinterlegt wurde.
Was ist zu tun?