Hinterlegung für unbekannte Erben

  • Ein Notariat -Nachlassgericht- in Baden-Württemberg.

    Eine Nachlasssache wurde im Jahr 2004 mit der Einstellung der Erbenermittlung abgeschlossen. Als Grund wurde angegeben, dass "die weitere Erbenermittlung als untunlich eingestellt wird, da sämtliche Erben der I. und II. Erbfolgeordnung die Erbschaft ausgeschlagen haben und zu erwarten ist, dass auch die ferneren Erben, sollen sie ermittelt werden können, die Erbschaft ausschlagen würden".

    Jetzt erreicht mich ein Schreiben von der Hinterlegungsstelle eines bayrischen Amtsgerichts. Hierin wird mitgeteilt, dass von der XY GbR ein Gelbetrag von 2.000,-- EUR zugunsten der unbekannten Erben des vorliegenden Erblassers hinterlegt wurde.

    Was ist zu tun?

  • Die Erbenermittlung verursacht Kosten, gerade bei Erben der III. Ordnung. Diese Kosten müssen in einem gesunden Verhältnis zum Nachlasswert stehen. Um Erben der III. Ordnung zu ermitteln, müsste ein Nachlasspfleger bestellt und durch diesen evtl. ein Erbenermittler eingeschaltet werden. Dadurch würden die 2000 € (fast) vollständig verbraucht.("Herzlichen Glückwunsch, ich habe Sie als Erben ermittelt, aber das Erbe ist leider für meine Vergütung draufgegangen...").

    An der urspr. Entscheidung des Nachlassgerichts, von der Erbenermittlung als untunlich abzusehen, sollte sich bei einem Betrag von 2000 € m.E. nichts ändern.

    Man kann das Fiskuserbrecht feststellen, dann kriegt's der Staat, man kann das Geld in der Hinterlegung lassen, dann kriegt's auch der Staat.

    Daher schließe ich mich loffio an.

  • Trotz bestehender Erbenermittlungspflicht?

    Das mit der Erbenermittlungspflicht siehst Du zu eng. Schließlich gibt es ja § 41 Abs. 1 Satz 2 BWLFGG, daher Ablage in den NA.
    Falls Du die 2000€ den Bayern aber nicht gönnst, kannst Du natürlich auch Staatserbrecht feststellen, dann gehören sie dem BW-Fiskus. :D

  • -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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