Testamentsvollstrecker

  • Hallo!
    Ich habe folgenden Fall:
    Testament liegt vor und darin wurde ein Testamentsvollstrecker bestimmt. Dieser ist vorverstorben. Der Ersatztestamentsvollstrecker möchte das Amt nicht annhemen und die Erben möchten diesen auch nicht. Jetzt beantragen Sie einen neutralen Testamentsvollstrecker zu bestellen?
    Muss ich jetzt Jemanden dafür bestellen oder kann es auch ohne TV gehen?
    Es wurde im Testament ja nicht angeordnet, dass wir einen bestimmen sollen, falls die TV nicht angenommen wird.
    Was meint ihr denn dazu?
    Liebe Grüße

  • Das hängt maßgeblich vom Erblasserwillen ab. Wollte der Erblasser das auf jeden Fall eine Testamentsvollstreckung erfolgen soll, so kann man von einem stillschweigenden Ersuchen nach § 2200 BGB ausgehen. Das ist Auslegungssache.
    Falls ein solcher Wille nicht bestanden hat, wäre die TV hinfällig.

  • Die Erben gehen wohl davon aus, dass ein stillschweigendes Ersuchen gegeben ist. Ich würde mir den ungefähren Nachlasswert mitteilen lassen und prüfen, ob ich es auch so sehe.

  • Wenn der Erblasser schon selbst einen Ersatz-TV vorgesehen hat, dann war es ihm offenbar wichtig, das die TV besteht. Insofern ist das schon ein Fingerzeig auf § 2200 BGB, der von den Obergerichten stets sehr freundlich dahingehend ausgelegt wurde, dass man regelmäßig schnell zu einem stillschweigenden Ersuchen des Erblassers ggü. dem Nachlassgericht kommt.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

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