Betreuter hat kleine Rente verbraucht

  • Mein Betreuter lebt seit 02/13 im Pflegeheim. Jetzt ist erst der Bescheid für die Übernahme der Kosten für das Pflegeheim durch das zust. Landesamt für Soziales per Bescheid ergangen. Im Bescheid steht: Die ihm gewährte Rente (monatlich 750€) hat er ab 01.04.2013 vollständig zur teilweisen Deckung der Heimkosten einzusetzen.

    Mein Betreuter hat das Geld allerdings ausgegeben, bzw. verbraucht. Gegen den Bescheid habe ich vorsorglich Widerspruch erhoben und Verbrauch geltend gemacht.

    Wie wird das hier gesehen?

    Ich habe die Betreuung erst Ende Sep. 2013 übernommen.

  • Der Betreute bzw. du als sein rechtlicher Vertreter wirst ja wohl nicht davon ausgegangen sein, dass der Betreute vom Einzug ins Heim bis zur Entscheidung über die Übernahme der Heimkosten dort kostenlos wohnen kann? Er wird den Betrag daher irgendwie nachzahlen müssen, was sicher sehr schwierig wird, da er ja nur 750 Euro Rente hat. Aber vielleicht gibt es noch ein bißchen Sparvermögen? Wofür hat der Betreute eigentlich seine gesamte Rente monatlich ausgegeben? Für Miete und Essen offenkundig nicht, denn Kost und Logis hatte er ja frei.

  • :confused:

    Lass doch einfach laufen.

    Mitteilung an Rentenauszahler, dass Rente ab sofort ans Heim zu zahlen ist.

    Mitteilung an Kostenträger, dass kein Geld mehr vorhanden ist, was dort ja bekannt sein dürfte :teufel:

  • Mein Betreuter lebt seit 02/13 im Pflegeheim. Jetzt ist erst der Bescheid für die Übernahme der Kosten für das Pflegeheim durch das zust. Landesamt für Soziales per Bescheid ergangen. Im Bescheid steht: Die ihm gewährte Rente (monatlich 750€) hat er ab 01.04.2013 vollständig zur teilweisen Deckung der Heimkosten einzusetzen.

    Mein Betreuter hat das Geld allerdings ausgegeben, bzw. verbraucht. Gegen den Bescheid habe ich vorsorglich Widerspruch erhoben und Verbrauch geltend gemacht.

    Wie wird das hier gesehen?

    Ich habe die Betreuung erst Ende Sep. 2013 übernommen.

    Ich habe die Kapitallebensversicherung gekündigt und die Auszahlung des Rückkaufwertes beantragt. Beim Betreuungsgericht habe ich einen Antrag auf Genehmigung der Kündigung gestellt.
    Aufgrund meines Widerspruchs erhielt ich ein formloses Schreiben (nicht als Abhilfebescheid deklariert) , dass die 103,14€ Heimtaschengeld für die beantragten Monaten an das Heim ausgezahlt werden.
    Mein Betreuter soll laut Bescheid seine Rente gem. § 90 SGB XII von 03 bis jetzt für die Heimkosten zur teilweise Deckung einsetzen. Hier wird m. E. tatsächlich unmögliches Verhalten gefordert.
    Wie wird dies hier gesehen?

  • Das wird hier so gesehen wie's geschrieben wurde.

    Wo kommt jetzt plötzlich die Versicherung her? Rückkaufswert?

    Wenn der Betreute über Vermögen verfügt soll er's doch bitte auch verbrauchen.


    Gegen Bescheide gibt es Rechtsmittel, die kann man ja mal einlegen und sehen was passiert.

    Wenn einer kein Geld hat dann hat er eben keines, da helfen auch Bescheide oder Titel nichts ;)


    Falls doch was da ist (z.B. eine Lebensversicherung) wäre es besser zu zahlen bevor's noch teuerer wird.

  • Ich habe die Versicherung natürlich gekündigt und die Auszahlung des Rückkaufwertes beantragt. Das Geld werde ich an das Heim zahlen. Meine Kündigung lasse ich mir vom Betreuungsgericht genehmigen.
    Gegen den Bescheid habe ich Widerspruch erhoben und Verbrauch geltend gemacht.
    M. E. wird hier tatsächlich unmögliches Verhalten gefordert.

    Wie ich aber den Beiträgen entnehmen kann, kann die Sache hier gelassen gesehen werden, weil eben weder pfändbare Habe, noch Vermögen vorhanden ist.

    Es wundert mich nur etwas, wieso die bisher ergangenen Bescheide so fehlerhaft sind. Es sieht fast so aus, als ob hier vorgefertigte Schriftsätze eingesetzt werden, ohne sich Gedanken zu machen.... Anders kann ich mir die Sache nicht erklären.

    Ich lasse die Sache mal dann so laufen...

  • Ich habe die Versicherung natürlich gekündigt und die Auszahlung des Rückkaufwertes beantragt. Das Geld werde ich an das Heim zahlen. Meine Kündigung lasse ich mir vom Betreuungsgericht genehmigen.
    Gegen den Bescheid habe ich Widerspruch erhoben und Verbrauch geltend gemacht.
    M. E. wird hier tatsächlich unmögliches Verhalten gefordert.

    Wie ich aber den Beiträgen entnehmen kann, kann die Sache hier gelassen gesehen werden, weil eben weder pfändbare Habe, noch Vermögen vorhanden ist.


    Und was ist dann die Renten- bzw. Lebensversicherung, wenn kein Vermögen?

    Wurde diese etwa gegenüber der Sozialbehörde nicht angegeben?

  • Und was ist dann die Renten- bzw. Lebensversicherung, wenn kein Vermögen?

    Wurde diese etwa gegenüber der Sozialbehörde nicht angegeben?[/QUOTE]


    Ich habe die Genehmigung der Kündigung der Kapitallebensversicherung beim Betreuungsgericht beantragt. Die Kapitallebnesversicherung habe ich beim Landesamt für Soziales angegeben. Der Rückkaufwert beträgt ca. 6500€. Diesen werde ich auch einsetzen.
    Das ist auch nicht das Probelm. Das Problem ist, dass mein Betreuter seine Rente von monatl. rund 603 € für die Teilweise Deckung der Heimkosten einzusetzen hat. ( § 90 SGB XII ). Kurz nach meiner Bestellung habe ich die Wohnung schnellst möglich aufgelöst. Bis dahin musste er ja für die Wohnung auch zahlen. M. E. liegt hier Verbrauch vor. Auch musste er nicht gekündigte Versicherungen bezahlen.
    Gegen den Bescheid habe ich Widerspruch erhoben und auf "Verbrauch" abgestellt.

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