Ich bin auf der Suche nach verwertbaren Entscheidungen zum Thema 'Einbezug Kostenbeitrag freihändiger Immobilienverkauf' in die Berechnungsgrundlage der Verwaltervergütung.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 darf der Mehrbetrag der Vergütung 50% der Feststellungskosten nicht überschreiten. Vereinbart aber der Verwalter KEINEN Feststellungskostenbeitrag, sondern einfach nur einen Betrag X für die Masse (wobei X zwischen 2-3% bei den Immobilien liegt), sind die Feststellungskosten nicht definiert. 50% von etwas nicht Definiertem gibt im Zweifel 0.
Wer kann helfen?