familiengerichtliche Genehmigung

  • Ich bitte um Hilfe bei folgendem Fall: Vater überlässt an seinen mj. Sohn (ebenfalls vertreten d.d. Mutter) ein mit diversen Grundschulden belastetes Wohnungseigentum. Vorbehalten werden für den Vater (Berechtigter) ein befristeter Nießbrauch (Überlassung und Vermietung an Dritte d. Berechtigten mgl. , Berechtigter trägt ordentl. und ausserordentliche öff. Lasten, Kosten der gewöhnl. und aussergewöhnl. Unterhaltung, ansonsten gesetzl. Bestimmungen) und ein Rückübertragungsanspruch (bei Rückübertragung sind Vorschriften des Bereicherungsrechts anzuwenden). Der Mj. tritt in die Eigentümergemeinschaft ein. Das Vertragsobjekt ist vermietet. Der Mj. tritt erst bei Beendigung des Nießbrauchs in das bestehende MIetverhältnis ein. Einen Ergänzungspfleger hab ich bestellt.

    Ist hier eine familiengerichtliche Genehmigung notwendig? Der Notar meint ja, ich würde nein sagen....unterliege ich einem Denkfehler?

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