Nachweis Namensänderung

  • In meiner Akte wurde ein Erbscheinsantrag gestellt.

    Eine der Miterbin hat mittlerweile einen anderen Nachnamen.

    Diesbezüglich habe ich eine Heirats- bzw. Eheurkunde angefordert.

    Nun hat mir der Notar geschrieben, dass die Miterbin mittlerweile geschieden ist und somit nicht mehr über eine Heiratsurkunde verfügt. Er hat mir auch das Aktenzeichen des Scheidungsverfahrens mitgeteilt.

    Meine Frage ist nun, ist es ausreichend für den Nachweis der Namensänderung, wenn ich mir nun die Scheidungsverfahrensakte beiziehen lasse und eine Kopie des Scheidungsbeschlusses bzw. Scheidungsurteils zur Nachlassakte nehme oder was benötige ich diesbezüglich?

    Außerdem wurde für eine andere Miterbin nur eine Kopie einer Heiratsurkunde eingereicht.
    Ich benötige doch aber eine beglaubigte Abschrift oder das Original der Heiratsurkunde oder sehe ich das falsch?

  • https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…tliche-Urkunden

    Bezüglich der verheirateten Erbinnen müssen keine Nachweise über die Namensänderung vorgelegt werden. Nur dann, wenn das Erbrecht auf der Eheschließung beruht, wie z.B. bei der Erblasserwitwe.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Nun hat mir der Notar geschrieben, dass die Miterbin mittlerweile geschieden ist und somit nicht mehr über eine Heiratsurkunde verfügt.

    Muss bei der Scheidung die Heiratsurkunde abgegeben werden? ;)

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Wir wohl wegen Unrichtigkeit eingezogen ha ha ha :)

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