Hallo,
ich habe hier einen KFB eingereicht bekommen, mit dem Antrag, diesbezüglich eine Rechtsnachfolgeklausel zu erteilen.
Beklagter ist die Firma xxxxx KG, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter A.
Die Firma ist erloschen und bereits 2004 im Handelregister gelöscht worden.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss stammt erst aus 2009 (hier wundert es mich schon, dass dieser auf die xxxxx KG lautet, weil diese ja bereits erloschen war).
Kenne mich da aber auch nicht so gut aus was deklaratorische Löschungen im Register angeht usw.
Beantragt wird auf jeden Fall die Umschreiben des KFB auf den A.
Geht sowas? Was brauche ich für Nachweise? ... Mir liegt nur ein Registerauszug vor, aus welchem hervorgeht, dass die Firma erloschen und das Registerblatt gelöscht wurde.