Wegerecht

  • In meiner Akte ist im GB von A Bl. 1 in Abt. II 1 ein Wegerecht zu Gunsten des im GB von B Bl. 2 unter lfd. Nr. 1 des BV verzeichneten Grundbesitzes eingetragen.

    Das Flurstück GB von B Bl. 2 lfd. Nr. 1 BV wurde übertragen nach GB von C Bl. 3 lfd. Nr. 1 BV.

    Jetzt möchte die Eigentümerin des belasteten Grundstücks (Notar bittet für diese um Berichtigung des GB von A Bl. 1), dass diese Änderung ins GB von A Bl. 1 eingetragen wird.

    Kann mir diesbezüglich jemand einen Formulierungsvorschlag geben, wie ich das am elegantesten in die Veränderungsspalte bzgl. Abt. 2 Nr. 1 im Grundbuch reinschreibe, da ich momentan nicht so die richtige Idee für einen Eintragungstext habe?

    Außerdem finde ich derzeit keinen Gebührentatbestand für eine derartige Eintragung und darum würde ich sagen, dass ich diesbezüglich nicht abrechen müsste oder würdet ihr das unter Nr. 14130 packen?

  • Bei eingetragenen Herrschvermerken nehme ich solche Eintragungen sogar ohne Antrag vor. :eek:

    Kosten würde ich dafür nicht ansetzen.

    Ulf

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