Gewerbeanmeldung Hausmeisterdienst für 12jährige

  • Hier ist ein toller Fall aufgetaucht. Die Eltern beantragen für ihre 12jährige Tochter die Genehmigung einer Gewerbeanmeldung. Die Eltern haben ein Miethaus und die Tochter soll dort (möchte dort) regelmäßig die Mülltonnen rausstellen, die Straße fegen und das Treppenhaus reinigen. Da die Eltern dies gegenüber den Mietern abrechnen möchten, soll für die Tochter ein "Hausmeistergewerbe" angemeldet werden. Die Tätigkeit soll angeblich 2 Stunden in der Wochen nicht übersteigen. Kind würde sich damit Taschengeld aufbessern. Mutter würde die Abrechnung machen, da sie Steuerberaterin ist.
    Ich habe Bauchschmerzen, weil das Kind erst 12 Jahre alt ist. Angehört werden müsste es sowieso. Aber geht das überhaupt und wenn ja wie alt müsste das Kind sein?

  • Ist man mit 12 nicht noch "Kind" im gesetzlichen Sinne? Und ist nicht Kinderarbeit verboten?

    Ich habe auf die Schnelle dazu jetzt nichts gefunden aber ich denke, die Gewerbetreibende sollte schon mindestens 14 - und damit "jugendlich" - sein.

    Ulf

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  • Mal abgesehen davon: Eine 12-jährige mit einem "Hausmeisterdienst", nur damit man die Mieter auch damit noch belasten kann? Ist den Leuten eigentlich nix zu deppert?

    Zum Thema Kinderarbeit dürfte im Übrigen die Broschüre der ILO, die hier abrufbar ist, hilfreich sein.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Ist den Leuten eigentlich nix zu deppert?


    Nein. Ist es nicht.

    Ich habe nächste Woche noch einen vermutlich nicht sehr angenehmen Termin, in dem besprochen werden soll, wie man einen Erbschein reparieren kann, in dem eine nicht geringe Anzahl sehr kleiner Kinder als Erben ausgewiesen sind, weil die näher mit dem Erblasser verwandten Personen, denen im Testament bestimmte Gegenstände zugewiesen wurden, beim AG einen Erbschein beantragt und erhalten haben, der die kleinen Putzelchen als Miterben zu unter sich gleichen Teilen ausweist (und die jeweiligen Eltern seien dann Vermächtnisnehmer). Das Testament gibt das zwar mE nicht her, aber offenbar kannte man sich. Wie auch immer.

    Warum aber so eine Auslegung? Na wegen der Freibeträge (viele kleine Kinder, und nicht so viele näher Verwandte) nach dem ErbStG.

    Nun sollten Vermächtniserfüllungen beurkundet und andere Nachlassgegenstände an Sorgeberechtigte verkauft werden, und ich mußte auf die diversen Vertretungshindernisse und Genehmigungserfordernisse hinweisen (in einem Fall - geboren 2012 - wird dieser Zustand noch bis ins Jahr 2030 andauern). Igitt, Ergänzungspfleger und (kostenpflichtige!) Wertgutachten. Das ist jetzt auch wieder nicht recht.

    :mad:

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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