Einwendungen gegen zweite vollstreckbare Ausfertigung

  • Jugendamt stellt Antrag auf Ermächtigung zur Erteilung einer 2. vollstreckbaren Ausfertigung.

    Nach Anhörung nimmt sich der AG einen Anwalt und erhebt Einwendungen (Verfahren wg. Herabsetzung Kindesunterhalt sei anhängig). Und der Anwalt beantragt VKH und Beiordnung in meinem Verfahren über die 2. Vollstreckbare.

    Welchen Weg würdet ihr einschlagen? Es gibt hierzu so wenig Kommentierung...

    Ich würde die Fam-Akte einsehen - dann über den Antrag entscheiden (Form? RM?) und VKH + Beiordnung würde ich auf jeden Fall zurückweisen (völlig überflüssig :mad: für die Mitteilung, dass der Unterhalt herabgesetzt werden soll, braucht's keinen Anwalt).

  • Materiell-rechtliche Einwände sind im formellen Klauselverfahren grundsätzlich unbeachtlich. Ich würde die Klausel erteilen bzw. das JA durch Beschluss ermächtigen, in diesem Beschluss den Antrag auf PKH/VKH + Beiordnung zurückweisen und dann abwarten, ob RM eingelegt wird.

    Das Unterhaltsabänderungsverfahren ändert zunächst nichts daran, da der Titel durch die Stellung des Abänderungsantrags ja nicht unwirksam, gegenstandslos oder anderweitig unverwertbar wird.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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