Jugendamt stellt Antrag auf Ermächtigung zur Erteilung einer 2. vollstreckbaren Ausfertigung.
Nach Anhörung nimmt sich der AG einen Anwalt und erhebt Einwendungen (Verfahren wg. Herabsetzung Kindesunterhalt sei anhängig). Und der Anwalt beantragt VKH und Beiordnung in meinem Verfahren über die 2. Vollstreckbare.
Welchen Weg würdet ihr einschlagen? Es gibt hierzu so wenig Kommentierung...
Ich würde die Fam-Akte einsehen - dann über den Antrag entscheiden (Form? RM?) und VKH + Beiordnung würde ich auf jeden Fall zurückweisen (völlig überflüssig für die Mitteilung, dass der Unterhalt herabgesetzt werden soll, braucht's keinen Anwalt).