Neue Freibeträge für 2014

  • Aus den Nutzungsbedingungen zum Bürgerzugang des Bundesgesetzblatts:
    "Die elek­tro­ni­sche Ver­si­on des Bun­des­ge­setz­blat­tes ge­nießt ge­ne­rell Da­ten­bank­schutz nach §§ 87a ff UrhG.
    Dies be­zieht sich auch auf die ein­zel­ne Aus­gabe des Bun­des­ge­setz­blat­tes, die des­halb nicht ohne Zu­stim­mung des Ver­la­ges au­ßer­halb der ge­setz­lich­en
    Vor­schrif­ten ge­nutzt wer­den darf. Ei­ne un­ver­än­der­te Wei­ter­ver­wen­dung ent­nom­men­er pdf-Da­tei­en im Ori­gi­nal, die über den pri­va­ten Ge­brauch hi­naus­geht, ist da­her nicht statt­haft."

  • Hallo ich habe mal eine Frage zur Zusammensetzung der Freibeträge. Speziell mal auf den Erwerbstätienfreibtrag ihv 206,00 € und auf den Freibetrag für die Partei ihv 452,00 € bezogen. Kann mir jemand erklären wie sich diese Beträge zusammensetzen??? Es steht ja im §115 ZPO wie diese berechnet werden, aber mit meiner Berechnung kommt das nicht überein.

    1.) Erwerbstätigenfreibetrag § 115 I Nr. 1 b ZPO

    • Dieser soll 50 % vom höchsten Regelsatz für den alleinstehenden/alleinerziehenden LEistungsberechtigten nach der Regelbedarfstufe 1 sein (Anlage 28 SGB XII)
    • Wenn ich das richtig verstehe, würde das bedeuten: 391,00 € * 50/100= 195,50 €; da kommen bei mir keine 206,00 € raus, sondern es ergibt sich eine Differenz von 10,50 €. Wo nimmt man diese 10,50 € her???

    2.) Freibetrag für die Partei § 115 I Nr. 2 a ZPO


    • Dieser soll 10% höher sein als der höchste Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1
    • 391 * 10/100 = 39.10 + 391,00 = 430,10 € ; es kommen keine 452,00 € raus, Differenz 21,90 €


    Kann mir das einer erklären???


    Danke !

  • Die Regelsätze können die Länder selbst festlegen, den höchsten hat die Stadt München, ab 01.01.2014 Stufe 1 = 411,- EUR, s. Regelsatzfestsetzungsverordnung der Stadt München. Der gilt für das gesamte Bundesgebiet.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Der Regelsatz in deinem Bundesland mag 391 Euro betragen. Zu Grunde zu legen ist aber der höchste in der Bundesrepublik festgesetzte Regelsatz und das ist der Regelsatz der Landeshauptstadt München. Der beträgt ab dem 1.1.2014 für die Regelbedarfsstufe 1 411,00 Euro. Und schon stimmts. Stimmts?

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