Hallo, ich brauche Eure Hilfe.
Der Kindesvater (KV) ist verstorben und hat sein mdj. Kind zum Vorerben eingesetzt, Nacherben sind die gesetzlichen Erben des Kindes mit Ausnahme der Kindesmutter (KM). Der Vorerbe ist befreit, Testamentsvollstreckung (TV) ist angeordnet. Aus dem Testament geht hervor, dass der TV nach § 181 BGB befreit ist. TV ist Frau A (die Schwester des Vaters und somit Tante des Kindes).
Im Grundbuch sind als Eigentümer eingetragen: Frau A (die TV) zu 1/2 und das Kind zu 1/2 (Schwester war vorher schon 1/2 Eigentümerin, Kind ist es auf Grund des Erbfalls geworden).
Nunmehr wird eine Zweckerklärung für Grundschulden/Begrenzte Sicherung einer Sparkasse vorgelegt, für welche ein Ergänzungspfleger bestellt werden soll, da die Erklärung von den Eigentümern zu unterzeichnen ist.
Kann mir mal jemand sagen, weshalb hier ein Erg.-pfleger notwendig sein sollte?
Meiner Meinung kann der TV sämtliche Erklärungen für das Kind abgeben. Vielen Dank