Umgang mit Gläubigern

  • Hallo!

    Ich möchte aus ganz aktuellem Anlaß ein ganz dickes Lob an die Insolvenzverwalter und vor allem ihre Mitarbeiter loswerden!

    Nach einigen etwas - sagen wir mal vorsichtig - merkwürdigen, arbeitsbedingten Erlebnissen mit Insolvenzbüros war ich etwas zwiespältig in meinen Gefühlen und Meinungen zu dieser "Spezies". Wenn ich nicht zwei Insolvenzverwalter in persona kennengelernt hätte, die richtig nette Menschen sind (und das, obwohl sie Anwälte sind ;) ), wäre meine Meinung wohl ziemlich negativ gewesen.

    Nun habe ich gestern und gerade eben einen Anruf von einem Mitarbeiter eines größeren und eines ganz großen Insolvenzverwalterbüros bekommen, die unglaublich nett waren. Und das trotz des Aufwandes mit den großen Insolvenzen, die sie jetzt im Weihnachtsstreß, irgendwie bearbeitet bekommen müssen!
    Der gestrige Telefonpartner gab mir einen unschätzbaren Hinweis. Und die heutige Anruferin hat nach Klärung ihrer Fragen zu meiner Anmeldung nicht nur ebenfalls einen freundlich formulierten Hinweis trotz der verursachten Mehrarbeit gegeben sondern hat die "Richtigstellung der Bezeichnung" (sofern man das so nennen kann) gleich selbst vorgenommen.

    Liebe InsoMitarbeiter, danke für die Erkenntnis, daß ihr tolle Menschen sein könnt!!!

    Auch wenn diese Erkenntnis hier im Forum ebenfalls des Öfteren schon durchschimmerte, hat mich doch gewundert, daß ich im realen Leben irgendwie immer seltsame Begebenheiten erlebte, die eben nicht gerade positiv besetzt waren. Umso schöner daher diese beiden Erlebnisse in zwei aufeinanderfolgenden Tagen!

  • Du sollst doch keine Insolvenzverwalter haben neben mir :mad: :eek:.

    Ansonsten :2danke ich Dir und teile mit, dass ich mit Kollegen, die die ganz großen Verfahren abfassen, ganz und gar kein Mitleid nicht habe :D.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Du sollst doch keine Insolvenzverwalter haben neben mir :mad: :eek:. .



    :wechlach:

    Kommt ja auch immer ein Stück weit auf die Gläubiger an, näch? ;) Wenn man in Streit miteinander liegt, ist man ja nicht immer nett zueinander.

    Ich würde mich oft freuen, wenn sich mehr Gläubiger für die Verfahren interessieren würden. Leider passiert nach der Anmeldung nix mehr - bis die 6 Jahre (bei natürlichen Peronen) abgelaufen sind. Es freut mich, wenn man nicht immer als der Buhmann dasteht. Die bösen Verwalter und ihre noch böseren Mitarbeiter.... :D

  • :wechlach:

    Gegs, der andere ist zwar sehr nett - aber ich hab nur zivilrechtlich mit ihm zu tun. Halt, nein! Eine Sache haben mein Chef und ich über ihn laufen lassen, weil mir das Ding zu groß war und ein evtl halbwegs bekannter InsoAnwalt mit einem anderen in einem persönlichen Gespräch eher einen Vergleich erreichen kann als ich kleines Lichtlein.
    Insofern kannst Du Dich ganz beruhigt als meine einundeinzigeOberguruInsolvenzSpezialistin zurücklehnen!

    Jamie, grundsätzlich hast Du recht. Aber es kommt auf den Streit an, näch? ;) Auch dieses kann man durchaus höflich gestalten und hinterher wieder nett sein, denke ich.

  • Ich habe hier zwei IK-Verfahren von getrennt lebenden Eheleuten. Sie haben identische Gläubiger, u. a. eine Bank.

    Er hat nix - dort wurde über Rechtsanwälte der Bank angemeldet. Da wird es aber auch in den nächsten 6 Jahren nix geben.

    Sie hat pfändbares Einkommen (monatlich zwischen 95,00 € bis zu 520,00 €), das wir einziehen. Angemeldet wurde hier von der Bank nichts. Indes korrespondiert und auch telefoniert: Treuhänder hat u.a. auf Nachfrage erklärt, dass an einer Versicherung kein Einzugsrecht besteht, da wirksames Absonderungsrecht der Bank etc. Das Verfahren wurde im Juni ´13 eröffnet, im Sept. ´13 wurde die Versicherungssumme kassiert. Die Bank weiß definitiv vom Verfahren.
    In dem Verfahren haben zwei Gläubiger angemeldet: Gesamtforderungen knapp 900,00 €. Die sind zwischenzeitlich durch nicht gerade geringe pfändbare Beträge gedeckt, für die Verfahrenskosten reicht´s dann auch noch.
    Weder wurde durch die Bank am pfdb. Einkommen bisher das Absonderungsrecht geltend gemacht, noch hat die Bank die Forderung hier angemeldet. Wir reden von schlappen 60.000 €, die allein in zwei Jahren zu guten Teilen hätten getilgt werden können und sodann bis zu Ende der WVP auch in weiteren großen Teilen.
    Ich denke, ich habe ausreichend lange auf die Anmeldung gewartet. Hab trotzdem ein komisches Feeling dabei, wenn ich jetzt abschließe. Bank anrufen und nachfragen, ob mit Anmeldung noch zu rechnen ist? Oder Schuldnerin locker-fröhlich in die vorzeitige Erteilung der RSB laufen lassen? Mir widerstrebt beides irgendwie. :gruebel:

  • Nachtrag:

    Ich werde schließen, nachdem ich die Akte nochmal durchgeblättert habe. Die Bank hat uns im Juni schriftlich mitgeteilt, dass sie die Forderung nach 174 weiter verfolgen werde und dass uns zeitnah eine Anmeldung durch den beauftragten RA XY zugehen werde. Der Schuldnerin wurde schriftlich mitgeteilt, dass man die Abtretung nunmehr offenlegen könne.

    Beides ist nicht passiert. Soweit RA XY tatsächlich beauftragt wurde, kann der ja schon mal seine Haftpflichtversicherung anrufen. RA XY hat ja nur beim Ehemann angemeldet.

    Irgendwie merkwürdig alles. :)

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