Hallo!
Auf Grund welcher Gesetzesregelung kann das Nachlassgericht Wertauskünfte von der Bank erhalten?
Der Erblasser hat ein Girokonto bei der Bank. Das Ordnungsamt hätte gerne einen Beschluss, dass das Guthaben für die Beerdigung verwendet werden kann. Ich habe bei dem Kreditinstitut bzgl. dem Vermögensstand angefragt. Das Kreditinstitut teilte mir mit, dass sie keine rechtliche Befugnis sehe, dem Nachlassgericht gegenüber Auskunft zu erteilen. Die Stadt könnte sich jedoch an die Bank wenden, da sie bereits eine Haftungserklärung zwecks Erteilung einer Auskunft bei der Bank unterzeichnet hätte.
Das gleiche gilt der Bank auch für den Fall, dass keine Erben bekannt sind. Sie wären nicht verpflichtet uns bzgl. der Konten Auskunft zu erteilen. Sie würden die Gelder durch Sperrung der Konten für die unbekannten Erben sichern. Ein Auskunftsrecht hätte das Nachlassgericht nicht.