(...)und bei Vorliegen hebe ich die Zurückweisung auf (geht ja 2 Jahre lang) und erteile den BerH-Schein(...
Woher hast du diese Erkenntnis gewonnen? Lese ich nirgendwo im Gesetzestext.
Marina: Das ist eine sehr gute Vorgehensweise, die ich bei mir am (eher kleineren) Gericht auch mal angeregt habe. Leider wurde dieser Vorstoß nicht angenommen.
Aber bei einigen deiner Formulierungen klingt es für mich etwas bedenklich.. es liest sich so, als wäre der Zurückweisungsbeschluss ein "Standardschreiben" ohne individuellen Bezug zum gestellten Antrag.
Wie läuft das genau bei euch ab? Der ASt kriegt von der Geschäftsstelle den Vordruck, trägt Namen und Anschrift ein und geht dann zu dir zur RAST? Und weiter?
Und mit der "Zwischenverfügung" meinst du einen Aktenvermerk, oder...?
@drattynead:
Die BerH ist in meinen Augen ein tolles Gebiet, aber eben auch ein "hartes". Du hast die Antragsteller, die teilweise für jeden Mist BerH haben möchten (bei großen Gerichten spricht sich eine "zu großzügige" Handhabe unheimlich schnell rum und du kommst während der Sprechzeiten gar nicht mehr dazu, eine Akte zu bearbeiten), du hast die Anwälte, die dir schnell aufs Dach steigen und du hast die Kollegen im Rpfl-Forum, die dir auch klare Worte zu deiner Frage zukommen lassen.
Der Vorteil: In kaum einer anderen Abteilung kann man als Rpfl in so kurzer Zeit ein "dickes Fell" bekommen. Gerade das Filtern "Diese Angelegenheit ist BerH-fähig" bzw. "Dafür kann ich keine BerH bewilligen" ist teilweise eine richtige Detektivarbeit, weil man einigen Antragstellern den Sachverhalt Stück für Stück aus der Nase ziehen muss.
Das fachlich Wichtigste hat Doppelte Halbtagskraft schon zusammengefasst. Schulungsveranstaltungen sind hier auch immer sehr zweckdienlich.
Ganz wichtig: Finde deine eigene Linie.
Die Kollegin, deren Pensum ich erbte, hat restlos alles bewilligt. Ihr Nachfolger (den ich dann letzten Endes abgelöst habe) hat fast alles zurückgewiesen. Ich fahre zwar auch eine eher strenge Linie, aber es ist meine Linie. Vieles von dem, was mein direkter Vorgänger (der strenge) gemacht hat, habe ich nicht übernommen - gerade weil die BerH ein Gebiet ist, in dem es nicht ums juristische Hochreck, sondern auch und insbesondere um Lebenserfahrung geht und weil man bei der Bewilligungsentscheidung genau abwägen muss. Jeder Fall ist anders, jeder Fall ist besonders und ein "Schema F" gibt's bei der Bewilligungsfrage nicht.
Bitte scheue dich nicht, auch weiterhin deine Fragen hier zu stellen. Bedenke aber auch, dass dir ab und an ein heftiger Wind entgegenwehen kann. Aussagen wie "Hilfe! Ich finde keinen Grund, um zurückzuweisen!" oder "Eigentlich liegt mir alles vor, aber ich will nicht bewilligen" sind grundsätzlich NICHT gerne gesehen (wie du bestimmt schon gemerkt hast)