Offiziell habe ich den Antrag nicht zurückgewiesen, nur einfach nicht aufgenommen und die Partei weggeschickt.. !
ach, DAS geht auch? Vielleicht gibst Du das mal als Tip an die Richter weiter? Dann müssen die eine Klage vielleicht auch nicht "offiziell" bescheiden und schicken die Parteien einfach auch ohne Urteil weg. Vielleicht geben die "aus persönlichen Gründen" ja auch nicht so gerne einer Klage statt, auch wenn sie begründet ist...
m.a.W:
Wenn Du 20 oder mehr BerH-Antragsteller pro Tag hättest oder Dir die Dinger die Bude volllägen, würdest Du auch verstehen, warum in der Praxis oftmals so gehandelt wird. Natürlich besteht grundsätzlich ein Anspruch darauf, dass jeder Antrag formell beschieden wird, das ist aber in der Masse nicht zu leisten. Daher werden die Leute auch hier ohne Beschluss weggeschickt oder die Akten nach sechs Monaten weggelegt, wenn auf die Zwischenverfügung nicht reagiert wird (§ 7 III AktO analog), es sei denn, jemand besteht auf eine schriftliche Entscheidung, dann bekommt er die selbstverständlich auch.
Wer jeden Antrag formell bescheidet, hat m. E. nur wenige BerH-Sachen im Jahr oder zu viel Zeit. Daher kann ich die (auch von mir so empfundene) Empörung über drattyneads Aussage diesbezüglich nicht recht nachvollziehen. Sie ist allenfalls ein bisschen unglücklich formuliert.
Und was die Sache an sich angeht: Ich kenne einige, die für Straf- und Bußgeldsachen am Liebsten gar keine BerH bewilligen würden (darunter auch die Direktorin eines Amtsgerichts, die sich mal in dieselbe Richtung geäussert hat ("Sind doch alle sebst Schuld! Warum sollen die auch noch BerH bekommen!?!")), auch wenn das natürlich so nicht richtig ist. In der Regel sind auch solche Angelegenheiten - unter Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 1 BerHG - natürlich bewilligungsfähig, genauso im vorliegenden Fall, sofern der Einspruch noch nicht eingelegt ist. Andernfalls befinden wir uns nämlich schon im gerichtlichen Verfahren, selbst wenn eine anwaltliche Beratung vielleicht durchaus sinnvoll wäre, um darüber zu beraten, ob dieser nicht besser zurückgenommen werden sollte.