Zurückweisung eines Antrags für Beratungshilfe in Bußgeldsachen

  • Hi Leute!

    Vielleicht könnt ihr mir irgendwie etwas helfen.. Ich hatte vor kurzem einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe. Es ging dabei um einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Wert: ca. 100 € (kirschgrüne Ampel überfahren). Ich persönlich gebe ungerne Beratungsscheine für Straf- und Bußgeldsachen raus.

    Die Partei ist zwar bedürftig, hat (soweit ich mich erinnere) aber ihrer Angabe nach schon selbst dem Bußgeldbescheid widersprochen. Nun möchte sie nachträglich zum Anwalt und sich beraten lassen.

    Offiziell habe ich den Antrag nicht zurückgewiesen, nur einfach nicht aufgenommen und die Partei weggeschickt.. Wie würdet ihr entscheiden, wenn die Partei jetzt wieder bei euch aufschlägt?? Muss zugeben ich bin erst frisch in Amt und Würden. :)

    Wie seht ihr die Sache, wenn die Partei noch gar nichts gemacht hat und einen Beratungsschein wg. einer Owi will??

    LG!

  • Es besteht nun mal grundsätzlich ein Anspruch auf Beratungshilfe in Straf- und Owisachen. Und solange nur ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt ist und das gerichtliche Verfahren noch nicht begonnen hat, besteht auch in deiner Owi-Sache Anspruch auf Beratungshilfe. Ob dir das gefällt (weil du vielleicht etwas gegen Verkehrsrüpel hast), spielt keine Rolle ;)

  • Die Frage ist, ob hier überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Schließlich gilt der BerH-Schein für Owi-Sachen nur in Bezug auf Beratung. Tätig werden darf der Anwalt nicht, nur beraten. Und wenn die Partei bereits Widerspruch gegen das Bußgeld erhoben hat, was soll der Anwalt da noch groß beraten?

  • Er könnte die Partei z.B. dahingehend beraten, dass der Einspruch wieder zurückgezogen werden soll, weil er Blödsinn ist ;)

    Viel wichtiger ist hier vielleicht die Frage gerichtliches Verfahren ja/nein. Befindet sich die Partei auch subjektiv bereits im gerichtlichen Verfahren, kann keine BerH mehr bewilligt werden.


    Stark hinkendes Beispiel zum Vergleich: Bei einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erfolgt unmittelbar die Abgabe des Verfahrens an das Prozessgericht. Wurde gegen den VB Einspruch erhoben, ist BerH damit nicht mehr möglich.
    War dein Antragsteller im Mahnverfahren bisher nicht tätig und möchte sich über die Erfolgsaussichten des Einspruchs beraten lassen, ist dies nach überwiegender Meinung in Literatur und Rechtsprechung ein Fall, in dem BerH bewilligt werden kann.

    Du solltest dir also auch die Frage stellen, was nach Erhebung des Einspruchs im OWi-Verfahren passiert.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Die Frage ist, ob hier überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Schließlich gilt der BerH-Schein für Owi-Sachen nur in Bezug auf Beratung. Tätig werden darf der Anwalt nicht, nur beraten. Und wenn die Partei bereits Widerspruch gegen das Bußgeld erhoben hat, was soll der Anwalt da noch groß beraten?


    In erster Linie darüber, ob man es auf das mit weiteren Kosten verbundene gerichtliche Verfahren ankommen lassen oder besser den Widerspruch zurücknehmen soll.

  • Das bloße Verfassen eines verfahrenstechnisch halbwegs passenden Satzes wie "Ich lege Einspruch ein." sagt doch noch lange nichts über ein Rechtsschutzinteresse aus.
    Darauf könnte man auch einen Affen dressieren.

  • Offiziell habe ich den Antrag nicht zurückgewiesen, nur einfach nicht aufgenommen und die Partei weggeschickt.. !


    :eek: ach, DAS geht auch? Vielleicht gibst Du das mal als Tip an die Richter weiter? Dann müssen die eine Klage vielleicht auch nicht "offiziell" bescheiden und schicken die Parteien einfach auch ohne Urteil weg. Vielleicht geben die "aus persönlichen Gründen" ja auch nicht so gerne einer Klage statt, auch wenn sie begründet ist...
    m.a.W: :daumenrun

  • Zitat

    ach, DAS geht auch? Vielleicht gibst Du das mal als Tip an die Richter weiter? Dann müssen die eine Klage vielleicht auch nicht "offiziell" bescheiden und schicken die Parteien einfach auch ohne Urteil weg. Vielleicht geben die "aus persönlichen Gründen" ja auch nicht so gerne einer Klage statt, auch wenn sie begründet ist...

    Ich habe es noch NIE anders gesehen während meiner Anwärterzeit. Hatte jemand zu viel Einkommen, wurde der Antrag immer unter den Tisch gekehrt.

    Zitat

    Bitte bitte - trenn Deine Arbeit ganz schnell von persönlichen Befindlichkeiten.

    Das hat NICHTS mit meinen Befindlichkeiten zu tun. Ich habe als Anwärter mal genau einen solchen Antrag in einer Strafsache aufgenommen. Mein Ausbilder wollte das absolut nicht unterschreiben. Damals hat er mir auch eine gute Begründung geliefert warum (ist jetzt aber wieder ein etwas länger her, daher kann ich mich nicht erinnern). Vom Schein her und wie ich den Sachverhalt geschildert hab hat alles gepasst, um gleich mal Angriffsfläche wegzunehmen. :)

    Bei mir am Gericht sind durchaus Leute, die derartige Anträge abweisen, bspw. wenn es um Bagatellbeträge geht. Mir erscheint die ganze Rechtsverfolgung sowieso mutwillig. Hier geht es nicht um Messergebnisse, wie BREamter schreibt. Hier bezeugen 2 PVB, dass die Partei bei rot über die Ampel gefahren ist. (Hätte ich vielleicht erwähnen sollen) Also 2 Aussagen gegen eine..

  • Natürlich sind das persönliche Befindlichkeiten, wenn Du "persönlich ungerne Straf- und Bußgeld-Beratungshilfescheine rausgibst". Was denn sonst? Bevor Du Dich hier weiter reinreitest, lies mal bitte ein paar andere Threads zum Thema Beratungshilfe bei Straf- und OWi-Sachen. Bitte.

    Und die Beratung über die Möglichkeiten, einen OWi-Vorwurf anzugreifen, solltest Du eben gerade besser den Anwälten überlassen. Da kommt "2 Aussagen gegen eine" eher gruselig laienhaft.

  • Der Fall ist eindeutig pro BerH. Mach Dir wegen der paar Kröten keine allzugroßen Gedanken.

    Oh Gott, und sowas von mir als Revisor :oops:, dem "natürlichen" Feind der Anwälte :strecker...

    Mal im Ernst, Du bist als Rechtspfleger nicht der Vertreter der Staatskasse, sondern Du bist unabhängig, und zwar auch gegenüber der Staatskasse.

  • Ich habe es noch NIE anders gesehen während meiner Anwärterzeit. Hatte jemand zu viel Einkommen, wurde der Antrag immer unter den Tisch gekehrt.


    Man sollte Dir die Schaufel wegnehmen, damit Du nicht immer noch das Loch, in dem Du sitzt, noch tiefer graben kannst.

    Das hat NICHTS mit meinen Befindlichkeiten zu tun. Ich habe als Anwärter mal genau einen solchen Antrag in einer Strafsache aufgenommen. Mein Ausbilder wollte das absolut nicht unterschreiben. Damals hat er mir auch eine gute Begründung geliefert warum (ist jetzt aber wieder ein etwas länger her, daher kann ich mich nicht erinnern). Vom Schein her und wie ich den Sachverhalt geschildert hab hat alles gepasst, um gleich mal Angriffsfläche wegzunehmen. :)

    Bei mir am Gericht sind durchaus Leute, die derartige Anträge abweisen, bspw. wenn es um Bagatellbeträge geht. Mir erscheint die ganze Rechtsverfolgung sowieso mutwillig. Hier geht es nicht um Messergebnisse, wie BREamter schreibt. Hier bezeugen 2 PVB, dass die Partei bei rot über die Ampel gefahren ist. (Hätte ich vielleicht erwähnen sollen) Also 2 Aussagen gegen eine..


    Ja ja, durch zweier Zeugen Mund wird allemal die Wahrheit kund. Oder, in normalem Polizeispeak: "Wenn ich es damals so geschrieben habe, dann wird es auch so gewesen sein.

    Du bist nicht das Gericht, das über die OWi/Strafsache entscheidet. Ob jemand ein böser böser Straftäter ohne Rechte ist, entscheidet nicht dein gesundes Rechtsbewußtsein, sondern der Richter. Ob jemand Beratungshilfe bekommt, sollte eben unabhängig davon sein, ob Du ihn leiden kannst oder - weil er einer Straftat/OWi beschuldigt (!) wird - eben nicht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Hier geht es nicht um Messergebnisse, wie BREamter schreibt. Hier bezeugen 2 PVB, dass die Partei bei rot über die Ampel gefahren ist. (Hätte ich vielleicht erwähnen sollen) Also 2 Aussagen gegen eine..



    Ok, es geht nicht um ein Messergebnis im technischen Sinne. Ändert aber an der rechtlichen Problematik nichts. Zu prüfen ist hier, ob die Zeugenaussage taugliches Beweismittel sein kann. Ich kann abends daheim keine Fundstele präsentieren, meine aber gelesen zu haben, dass das bei der Zeugenaussage für einen Rotlichtverstoß ohnehin generell fraglich ist.

    Du schreibst, dass der Bußgeldbescheid um € 100,00 liegt. Also wohl ein vorgeworfener Rotlichtverstoß bei max. einer Sekunde Rot (€ 90,00, siehe Ziff. 132 Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV, http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage_8.html; > 1 Sekunde kostet es € 200,00, Ziff. 132.3). Hier wäre also zu prüfen, wo die Polizeibeamten standen, was sie sehen konnten, und was sie nicht sehen konnten. Die Frage drängt sich umso mehr auf, da wir uns hier im Bereich kleiner/gleich 1 Sekunde befinden. Es müsste dann also gleichzeitig auf die Ampel und den Verkehr geschaut worden sein.

    [Ironie, nicht auf den Threadstarter bezogen]
    Was macht denn ein Rechtspfleger, dem ein erheblicher Verkehrsverstoß vorgeworfen wird? Willig im Vertrauen auf die Richtigkeit alles bezahlen oder vielleicht doch einen Rechtsanwalt beauftragen?
    [/Ironie]

  • Vielen Lieben Dank an diejenigen, die mir hier brauchbare objektive Antworten geschrieben haben! Das hat weitergeholfen..

    Ich bin aber total enttäuscht (jaja, schreibt ruhig das ich flennen soll) von denjenigen, die gleich alles auf die Goldwaage gelegt haben und meinten, mich persönlich angreifen zu müssen. Wie konnte ich, als frischer Kollege, es nur wagen, erfahrenere Kollegen um Rat zu bitten? War schon dreist von mir, gebe ich zu..

    Jetzt verstehe ich die Warnungen, die mir andere vor diesem Forum gegeben haben.

  • Vielen Lieben Dank an diejenigen, die mir hier brauchbare objektive Antworten geschrieben haben! Das hat weitergeholfen..

    Ich bin aber total enttäuscht (jaja, schreibt ruhig das ich flennen soll) von denjenigen, die gleich alles auf die Goldwaage gelegt haben und meinten, mich persönlich angreifen zu müssen. Wie konnte ich, als frischer Kollege, es nur wagen, erfahrenere Kollegen um Rat zu bitten? War schon dreist von mir, gebe ich zu..

    Jetzt verstehe ich die Warnungen, die mir andere vor diesem Forum gegeben haben.

    Ich habe mal in einem Seminar für Führungskräfte gelernt, dass die erste Frage leuten muss: Was habe ich falsch gemacht?
    Und nicht: Was haben die anderen falsch gemacht?

    Soviel nur mal zum Nachdenken.

  • Vielen Lieben Dank an diejenigen, die mir hier brauchbare objektive Antworten geschrieben haben! Das hat weitergeholfen..

    Ich bin aber total enttäuscht (jaja, schreibt ruhig das ich flennen soll) von denjenigen, die gleich alles auf die Goldwaage gelegt haben und meinten, mich persönlich angreifen zu müssen. Wie konnte ich, als frischer Kollege, es nur wagen, erfahrenere Kollegen um Rat zu bitten? War schon dreist von mir, gebe ich zu..

    Jetzt verstehe ich die Warnungen, die mir andere vor diesem Forum gegeben haben.


    Alter Schwede.
    So macht man sich Freunde hier...
    Junge Junge Junge...

    Ich habe mal in einem Seminar für Führungskräfte gelernt, dass die erste Frage leuten muss: Was habe ich falsch gemacht?
    Und nicht: Was haben die anderen falsch gemacht?

    Soviel nur mal zum Nachdenken.

    Und in einem Forum heißt das in etwa:
    Lesen, denken, posten...

    Nur so viel noch:
    Hier hat dich meiner Meinung nach keiner persönlich angegriffen sondern lediglich mehr oder weniger deutliche Hinweise auf einen etwas falschen Ansatz in der Problembearbeitung hingewiesen.
    Und dass b-g-f ab und an etwas überspitzt schreibt, ist hier bekannt, da gibt es noch ganz andere Wortgefechte. Das kannst du als Neuling noch nicht wissen, aber daher sollte auch hier der Grundsatz lauten "lesen, denken, posten". Dann klappt es auch in diesem Forum ;).

  • man sollte aber auch nicht wegen seiner persönlichen befindlichkeiten (nach dem motto "oh gott wie konnte er nur") auf andere einprügeln. einfach sachliche hinweise geben und keiner fühlt sich angepisst.

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Regt Euch ab. Es besteht kein Grund zur Aufregung.
    Der Ausgangsbeitrag war erfrischend gerade heraus [vgl. 'Offiziel' oder 'Ich persönlich...'] und stellt eine deutliche Sicht auf die üblichen Kollisionen zwischen Durchdringung der Rechtsfragen und des persönlichen Umgangs damit dar, die sich gerade Starten in einem Pensum immer wieder stellen.
    Die Antworten waren deutlich, sollten aber nicht dazu führen, jemand an den Prangern zu stellen, der sich offenkundig bemüht, sein Arbeiten zu reflektieren.

    Da ich mich darum wie üblich auch bemühen möchte, bitte ich hiermit wegen der Form meiner Affen-Bemerkung um Nachsicht, inahltlich ist hoffentlich klar, wie ich es meinte - jedenfalls nicht als persönlichen Angriff. Falls dies so verstanden wurde, bitte ich um Verzeihung.

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