Hallo,
vielleicht könnte ihr mir bei folgendem interessanten Fall helfen, was mich sehr freuen würde:
Ein Betroffener wurde vermisst und später tot aufgefunden, ein genauer Todeszeitpunkt nicht feststellbar. Nunmehr fragt der Berufsbetreuer, bis zu welchem Datum er die Schlussrechung einreichen müsse und Vergütung beanspruchen könne.
der Ablauf in chronologischer Reihenfolge:
18.09.13 Vermisstenanzeige durch Betreuer
23.11.13 Auffinden der Leiche, vermutliche Todeszeit 11.09.13-24.10.13
14.11.13 letzte Kontobuchung durch Betreuer veranlasst
06.12.13 Betreuer erfährt durch Polizei von Tod des Betroffenen, entsprechendes Fax liegt vor
Bis wann darf er nun Vergütung beanspruchen (24.10.13 als spätester Todeszeitpunkt oder 06.12.13 da hier der Betreuer erst Kenntnis erlangte) und muss die Schlussrechnung erstellen?
Vielen Dank schon einmal für eure Hinweise.