Mir liegt eine notarielle Urkunde zur Genehmigung vor (Erbteilsübertragung inkl. Grundstück). Das Kind lebt allerdings im Ausland ! Der Erblasser hat zuletzt in meinem Bezirk gewohnt und auch das Grundstück liegt im hiesigen AG-Bezirk. Für die örtliche Zuständigkeit ist aber doch nur der Wohnsitz des Kindes maßgeblich, oder???
örtliche Zuständigkeit Genehmigung
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Kampfküken1983 -
20. Dezember 2013 um 08:07
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Mir fällt da der § 152 Abs. 3 FamFG ein.
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Zunächst sollte man natürlich immer nach dem Internationalen Privatrecht ermitteln, ob eine Genehmigung überhaupt notwendig ist, auch wenn das gefühlt sicher erst mal so erscheint und am Ende wohl auch so sein wird.
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