Das Kind lebt in Deutschland,
eine Verwandte in Polen ist verstorben
Die Kindeseltern beantragen hier beim deutschen Familiengericht, vorab die Erbausschlagung zu genehmigen, dann würden Sie beim polnischen Konsulat in Köln die Erbausschlagung erklären, beides würde dann dem Nachlassgericht in Polen übersandt.
Das polnische Gericht hätte Ihnen erklärt, dass das so gemacht werden soll.
Unterlagen bzgl. Schulden wurden schon vorgelegt ( polnische Vollstreckungstitel gegen die Verstorbene ).
Gibt es hierzu Hinweise ? Bedenken?