Genehmigung nach polnischem Recht

  • Das Kind lebt in Deutschland,
    eine Verwandte in Polen ist verstorben
    Die Kindeseltern beantragen hier beim deutschen Familiengericht, vorab die Erbausschlagung zu genehmigen, dann würden Sie beim polnischen Konsulat in Köln die Erbausschlagung erklären, beides würde dann dem Nachlassgericht in Polen übersandt.
    Das polnische Gericht hätte Ihnen erklärt, dass das so gemacht werden soll.
    Unterlagen bzgl. Schulden wurden schon vorgelegt ( polnische Vollstreckungstitel gegen die Verstorbene ).

    Gibt es hierzu Hinweise ? Bedenken?

  • Im Hinblick darauf irritiert mich die Überschrift etwas.
    Willst Du die Genehmigung erteilen, solltest Du aus meiner Sicht auf eine möglichst eindeutige und aussagekräftige Beschreibung der beabsichtigten Erklärung achten. Auf die nötigen Anhörungen und ev. Bestellung des Verfahrensergänzungspflegers achtest Du natürlich bereits selbst.;)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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