Kosten für Botschaftsbesuch

  • Wir haben hier eine Vormundschaftssache laufen, die dadurch entstanden ist, dass der (deutsche) Vater seine (philippinische) Frau = Kindsmutter umgebracht hat und deswegen nun beide Eltern effektiv an der Vertretung gehindert sind (= Kurzfassung des Falles).

    Das Kind ist u. a. philippischer Staatsangehöriger. In diesem Rahmen muss in 2014 der Reisepass erneuert werden, was nach Vortrag des Vormunds (Rechtsanwalt) nur bei der deutschen Botschaft in Berlin möglich ist. Auch die Website der phlipiinischen Botschaft verstehe ich so. Das ist von hier aus gesehen nicht eben mal um die Ecke. Dorthin haben sich das Kind und sein gesetzlicher Vertreter persönlich zu begeben.

    Das Kind ist mittellos.

    Der Anwalt fragt nun vorher wegen der Abrechnung des Ganzen nach. Wir werden mit Fahrt- und Übernachtungskosten zu rechnen haben. Ferner ist die Frage, welche/wie viele Stunden der Anwalt an einem solchen Tag abrechnen kann, an dem Schlafzeiten hinzukommen ...

    Wo finde ich da etwas?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • An der Eignung des Vormunds ist zu zweifeln, wenn er eine Botschaft der BRD in Berlin vermutet.:teufel: Aber ernsthaft: Ich denke, da hat sich Andreas etwas verhauen und die phillippinische gemeint.

    Der Vormund ist berufsmäßig bestellt? Dann würde ich auf § 1836 BGB und § 3 VBVG hinweisen wollen. Ist die Reise für die Erfüllung der sich aus der Vormundschaft ergebenden Aufgaben nötig? Bejahst Du das, bekommt der Vormund quasi die Reise vergütet. Die Kommentierung zu § 3 VBVG im Palandt ist dazu nicht wirklich hilfreich.
    Essen, Schlafzeit und Freizeit in Berlin werden nicht vergütet, nur die Reisezeit und die Beschäftigung in der Botschaft. Schlafen und Essen gehören definitiv nicht zu den Tätigkeiten eines Vormunds. Der Palandt verweist dazu noch auf die Kommentierung in seiner 64. Auflage zu § 1836 BGB Rz. 19+20.

    Für das Kind zahlen wir aber generell nichts. Die Reisekosten muß der Vormund anderweitig zusammenbringen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Das Kind ist u. a. philippischer Staatsangehöriger. In diesem Rahmen muss in 2014 der Reisepass erneuert werden, was nach Vortrag des Vormunds (Rechtsanwalt) nur bei der deutschen Botschaft in Berlin möglich ist. Auch die Website der phlipiinischen Botschaft verstehe ich so. Das ist von hier aus gesehen nicht eben mal um die Ecke. Dorthin haben sich das Kind und sein gesetzlicher Vertreter persönlich zu begeben.

    Vielleicht wäre es sinnvoll, mit der philippinischen Botschaft in Wien zu telefonieren, inwieweit diese ein Problem haben, die Vertretungsmacht eines deutschen Vormunds anzuerkennen.
    Wien ist immerhin anderthalb bis zwei Zugstunden schneller zu erreichen als Berlin.

  • Die Anfrage in Wien wird m. W. nichts bringen, da die Botschaften und Konsulate klare Zuständigkeiten haben.

    Und ja: die philippinische Botschaft. - Da habe ich ja dann Lesestoff ...

    Danke Euch!

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Das habe ich in einem andern Forum von 2013 gefunden:
    "Passbeantragung für in Deutschland lebende Filipinos geht zur Zeit nur bei der Botschaft in Berlin.
    Vertretungen in anderen Ländern (LUX, Belgien,...) fühlen sich nicht zuständig.
    Gelegentlich bietet die philippinische Botschaft "Konsulartage" in verschiedenen deutschen Städten an.
    Dann kann man an dort auch außerhalb von Berlin für ein paar Tage einen Pass beantragen.
    Die homepage der Botschaft regelmäßig checken, dort wird das angekündigt."
    Aber ein Anruf kostet ja trotzdem erst mal nichts. Versuch macht klug. ;) (hast du wohl selber schon rausgefunden inzwischen)
    Wenn ich das auf der hompage der Botschaft richtig verstanden habe, kommt erst im September 2014 wieder jemand nach München - bissel lange hin. Da bleibt wohl nur, was FED geschrieben hat, ich hatte aber sowas nie in meiner Zeit beim Vormundschaftgericht und auch meine Kollegen nicht. Deshalb kann ich nicht mit Erfahrungswerten dienen.

  • Die Anfrage in Wien wird m. W. nichts bringen, da die Botschaften und Konsulate klare Zuständigkeiten haben.


    Die philippinische Botschaft in Berlin weist aber doch ausdrücklich auf diese Möglichkeit der Passbeantragung hin:
    http://www.philippine-embassy.de/bln/index.php?…sk=view&lang=de


    ...und darauf, dass der "in Manila gedruckte Paß" in der Botschaft abgeholt werden muß :strecker

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Die Anfrage in Wien wird m. W. nichts bringen, da die Botschaften und Konsulate klare Zuständigkeiten haben.


    Die philippinische Botschaft in Berlin weist aber doch ausdrücklich auf diese Möglichkeit der Passbeantragung hin:
    http://www.philippine-embassy.de/bln/index.php?…sk=view&lang=de


    Tatsache. Hatte ich übersehen. Werde den Vormund darauf hinweisen, was er macht, muss er dann schauen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • An der Eignung des Vormunds ist zu zweifeln, wenn er eine Botschaft der BRD in Berlin vermutet.:teufel: Aber ernsthaft: Ich denke, da hat sich Andreas etwas verhauen und die phillippinische gemeint.

    Der Vormund ist berufsmäßig bestellt? Dann würde ich auf § 1836 BGB und § 3 VBVG hinweisen wollen. Ist die Reise für die Erfüllung der sich aus der Vormundschaft ergebenden Aufgaben nötig? Bejahst Du das, bekommt der Vormund quasi die Reise vergütet. Die Kommentierung zu § 3 VBVG im Palandt ist dazu nicht wirklich hilfreich.
    Essen, Schlafzeit und Freizeit in Berlin werden nicht vergütet, nur die Reisezeit und die Beschäftigung in der Botschaft. Schlafen und Essen gehören definitiv nicht zu den Tätigkeiten eines Vormunds. Der Palandt verweist dazu noch auf die Kommentierung in seiner 64. Auflage zu § 1836 BGB Rz. 19+20.

    Für das Kind zahlen wir aber generell nichts. Die Reisekosten muß der Vormund anderweitig zusammenbringen.

    Die eigentliche Schlafenszeit ist auch beim Amtsvormund nicht Dienst. Ansonsten ist die Begleitung des Mündels durchaus tagesfüllend, und aus einem Tag werden schnell zwei oder drei. Ich hab schon einen ganzen Tag Uno spielen müssen, bevor der erlösende Anruf kam.

    Bei uns bekommen die Berufsvormünder inzwischen auch die Kosten für die Mitnahme der Mündel erstattet. Wenn die Kinder nicht in Jugendhilfe sind, kostet die Geltendmachung des Vorschusses und die anschließende Abrechnung dieser Kosten bei anderen Stellen schnell mehr als die eigentlichen Kosten. Es ist eine Obliegenheit des Vormundes, sein Mündel persönlich dort vorzustellen.

    Wird das Kind durch Pflegeeltern begleitet ist zu erwägen, ob nicht ein RA in Berlin mit diesem spezifischen Aufgabenkreis zum Mitvormund bestellt wird. Unter http://www.filipinos-in-berlin.de/ kann Kontakt zu einer sehr aktiven Gemeinde in Berlin aufgebaut werden.

  • Ich greife das Thema wieder auf:
    Hat jemand Erfahrungen mit der syrischen Botschaft in Berlin gemacht? Ich habe hier einen unbegleiteten mj Flüchtling, der lt. Landratsamt nun neue Papiere braucht und deshalb - in Begleitung des Vormunds - nach Berlin soll. Nach Angabe des Vormunds werden in der Botschaft Nummern vergeben, jedoch kann es auch mehrere Tage bis zum Aufruf dauern (der wohl mehr willkürlich erfolgt)….Vormund will nun wissen, wer die Kosten der Reise/Übernachtung/Aufenthalt in Berlin trägt und wie er abrechnen kann...

    Du hast nur ein Leben - aber wenn Du es richtig gemacht hast, reicht das auch ... Indra

  • Trägt natürlich die LK soweit angemessen- hatte auch schon einen ähnlichen Fall.
    Vorher aber mal mit dem Bezirksrevisor Rücksprache halten.

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Bezirksrevisor dazu anhören ist sicher nicht schlecht - hat denn der Vormund vorab die Kostenübernahme beantragt und eine Art "Kostenvoranschlag" eingereicht?

    Du hast nur ein Leben - aber wenn Du es richtig gemacht hast, reicht das auch ... Indra

  • Bezirksrevisor dazu anhören ist sicher nicht schlecht - hat denn der Vormund vorab die Kostenübernahme beantragt und eine Art "Kostenvoranschlag" eingereicht?

    Ja, aber nur grob. Und die Reisekosten des Mündels werden ja eh aus einem anderen Topf gezahlt.

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Inzwischen betrachte ich es als Schikane der Ausländerbehörde. Sie wissen genau, dass die syrischen UMFs keinen Nationalpass vom Konsulat bekommen werden, bestehen aber auf der vergeblichen Vorsprache, die der Vormund dann auch noch glaubhaft machen muss. Dann allerdings bekommt man einen Passersatz mit mehrjähriger Aufenthaltserlaubnis. Für die UMFs ein hohes Rechtsgut und deshalb den Einsatz wert.

    Unsere Dienstreise-Abteilung hat den Vorgang der Rechnungsprüfung vorgelegt. Die sah sich aber nicht in der Lage, an den sinnentleerten Standards der AuslB etwas zu ändern.

    Auf mehrtägige Veranstaltungen muss man sich einstellen. Beim letzten Mal war ich schon in Übung. Ich habe lediglich den abweisenden Eingangskontrolleur fotografiert. Ein schriftliches Negativ-Testat bekommt man sowieso nicht.

    Auch beim deutschen Konsulat in Beirut sind die Bearbeitungszeiten nicht kalkulierbar. Beim Familiennachzug bekommen die Angehörigen zwar einen genauen Termin. Bis zur Bearbeitung vergehen aber manchmal Tage, obwohl alle Unterlagen vorher digital eingereicht werden mussten und geprüft wurden.

  • Danke für die Infos - wie wurden denn die Reisekosten erstattet? Fahrtkosten, Hotel, Verpflegung (?) und die gesamte Abwesenheit des Vormunds?

    Du hast nur ein Leben - aber wenn Du es richtig gemacht hast, reicht das auch ... Indra

  • Als städtischer Angestellter läuft das bei mir über das Landesreisekostengesetz NRW. Am An- und Abreisetag kommen die tatsächlichen Stunden auf die Stempelkarte, an den anderen Tagen 8 Stunden. Fahrtkosten, Unterkunft ohne Frühstück, Tagegeld Verpflegung - das läppert sich. Aber Berlin ist ja billig. Wie es die Berufsvormünder bei den Trägern handhaben, muss ich mal nachfragen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!