Wir haben hier eine Vormundschaftssache laufen, die dadurch entstanden ist, dass der (deutsche) Vater seine (philippinische) Frau = Kindsmutter umgebracht hat und deswegen nun beide Eltern effektiv an der Vertretung gehindert sind (= Kurzfassung des Falles).
Das Kind ist u. a. philippischer Staatsangehöriger. In diesem Rahmen muss in 2014 der Reisepass erneuert werden, was nach Vortrag des Vormunds (Rechtsanwalt) nur bei der deutschen Botschaft in Berlin möglich ist. Auch die Website der phlipiinischen Botschaft verstehe ich so. Das ist von hier aus gesehen nicht eben mal um die Ecke. Dorthin haben sich das Kind und sein gesetzlicher Vertreter persönlich zu begeben.
Das Kind ist mittellos.
Der Anwalt fragt nun vorher wegen der Abrechnung des Ganzen nach. Wir werden mit Fahrt- und Übernachtungskosten zu rechnen haben. Ferner ist die Frage, welche/wie viele Stunden der Anwalt an einem solchen Tag abrechnen kann, an dem Schlafzeiten hinzukommen ...
Wo finde ich da etwas?