Hallo liebe Foris!
Ich hab hier folgenden Fall:
Die Erg.pflegerin hat für das mj. Kind die Vaterschaft des bisherigen Vaters angefochten und beantragt, die Vaterschaft für Herrn X festzustellen. In der AB-Akte hat sich nun ein RA für Herrn X gemeldet und beantragt die Zurückweisung des Feststellungsantrages. Gleichzeitig reicht er in der PF-Akte einen Antrag auf Einsichtnahme in diese Akte ein, um zu überprüfen, ob das Kind ordnungsgemäß vertreten wird.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich diese Einsichtnahme gewähren kann. Herr X ist Beteiligter - ja. Aber irgendwie versteh ich nicht, warum er in die PF-Akte Einsicht nehmen will. Da ist der Bestellungsbeschluss und Berichte der Erg.pflegerin drin. Will er jetzt prüfen, ob ich den Beschluss ordnungsgemäß gefasst habe?!
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße