Eingetragene Gläubiger einer Grundschuld sind A, B, C und D.
Die Bank Z beantragt unter Vorlage des Grundschuldbriefs und einer Abtretungserklärung der Bank Y ihre Eintragung als Gläubigerin des Rechts.
Weiter wird folgende öffentlich beglaubigte Erklärung von A, B, C und D vorgelegt:
"Wir bestätigen Ihnen die Abtretung der zu unseren Gunsten eingetragenen Grundschuld Abt. III Nr. 1" (ohne Erwähnung der Zinsen) Die Erklärung ist an die Bank Y gerichtet.
Reicht das aus? Ich hätte da Bauchschmerzen. Es ist ja gerade keine Abtretungserklärung. Und das Anerkenntnis ist ja nur für den Übergang kraft Gesetzes möglich. Oder kann man die Erklärung entsprechend auslegen?