Nacherhebung von Kosten

  • Hallo,

    ich stehe kurz davor eine wirklich fiese Akte zu erledigen.

    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich in einigen Fällen Kosten nacherheben muss.

    Es geht um eine Ausschlagung, bei der Vermögen vorhanden ist. Viele der Ausschlagenden leben in Baden-Würtemberg und haben dort bei einem Notariat ausgeschlagen. Sind diese Notariate wie Amtsgerichte zu behandeln, bei denen zu wenig Kosten eingezogen wurden oder sind sie mit den norddeutschen Notariaten gleichzustellen?

    Dann habe ich noch einen Fall in dem bei einem Ortsgericht ausgeschlagen wurde. Leider verstehe ich das Ortsgerichtsgesetzt nicht so richtig und weiß auch hier nicht, ob Kosten nacherhoben werden müssen oder nicht.

    Hatte schon mal jemand einen ähnlichen Fall und weiß über sowas bescheid?

    Liebe Grüße
    Ani

  • Notariate sind in BW die vollständig zuständigen Nachlassgerichte: http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web…richte&letter=N

    Ortsgerichte in Hessen sind keine Nachlassgerichte. Das Ortsgericht hat nur eine Unterschriftsbeglaubigung vorgenommen, zu der es nach § 13 OGerG befugt ist. Vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Ortsgericht

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ich nehme an, dass das Ortsgericht 6 € für die Beglaubigung genommen hat - es dürfte sich dabei um eine Festgebühr handeln, da gibt es dann nichts nachzuerheben. Aber ein Hesse/eine Hessin (vllt. Lynn22 ???) kann es sicher besser beantworten.

  • Die Beglaubigung der Unterschrift nach § 13 I OGerG ist eine Festgebühr.

    Es werden grds. 6 € erhoben, resp. 10 €, wenn die Beglaubigung außerhalb der Geschäftsräume des Ortsgerichtes vorgenommen wird, § 5 Nr. 1 OGerGebO.

  • Ich habe auch mit meinem ehemaligen Ausbilder über die Problematik gesprochen.

    Dieser meinte, wenn bei einem Notariat in BW ein Notar die Ausschlagung aufgenommen hat, dann wird nichts nacherhoben. Ist z. B. ein Nachlassrichter tätig geworden, dann müssten Kosten nacherhoben werden.

  • Das erkennt man daran, ob es eine Niederschrift zu Protokoll des Notariats/Nachlassgerichts (ist dann auch im "Kopfbogen" so bezeichnet) war, oder nur eine einfache Unterschriftsbeglaubigung des beim (staatlichen) Notariat tätigen Notars.

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  • Das erkennt man daran, ob es eine Niederschrift zu Protokoll des Notariats/Nachlassgerichts (ist dann auch im "Kopfbogen" so bezeichnet) war, oder nur eine einfache Unterschriftsbeglaubigung des beim (staatlichen) Notariat tätigen Notars.

    Baden-Württemberg: Genau, wir können in beiden Funktionen handeln. Wenn die Ausschlagung beurkundet oder beglaubigt wurde (dann wird immer eine UR-Nummer vergeben), hat der Notar die Kosten für die Beurkundung/Beglaubigung erhoben und das Nachlassgericht darf nichts mehr verlangen. Wenn sie zu Protokoll des Nachlassgericht erfolgte, dann setzt die Gebühr das ordentliche Nachlassgericht an.

    Falls vor 01.08.13: Wenn sie zu Protokoll des Nachlassgerichts erfolgte, haben wir früher die Kosten direkt erhoben für Aufnahme und Entgegennahme (also bei überschuldeten Nachlässen 20€), da durfte das ordentliche NG nichts mehr verlangen.

  • Kann jemand beantworten, ob bei einer Unterschriftsbeglaubigung durch das Ortsgericht (in Hessen) Kosten für die Ausschlagungserklärung gemäß nacherhoben werden müssen?

    Beim Ortsgericht wurde eine Gebühr in Höhe von 6 € für die Unterschriftsbeglaubigung erhoben.

  • Ganz generell gilt, dass man nur nacherheben kann, wenn man auch die ursprünglichen Gebühren erhoben hat. Hat die Beurkundungs- oder Beglaubigungsstelle selbst Gebühren erhoben, handelt es sich nicht um nachlassgerichtlich erhobene Gebühren, so dass insoweit auch keine Nacherhebung in Betracht kommt. Es ist einem ja nichts "entgangen", was nacherhoben werden könnte.

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