Seit 1.8.13 beträgt die vormundpauschale ja 399 euro, davor 323 Euro.
Bei mir wurde der Vormund november 2012 verpflichtet und macht jetzt die Jahrespauschale geltend.
Kriegt er nun den alten oder den neuen Satz. Oder muss man quoteln?
henry
Alte oder neue Vormundspauschale
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henry -
7. Januar 2014 um 13:28
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Ab Fälligkeit 399,00 EUR.
Keine Quotelung. -
Als alter und neuer Freund der Suchfunktion vgl. hier :
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…C&highlight=399
Zugegeben im Betreuungsforum; außerdem im Ergebnis wie Sonea .
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Danke an euch!
henry
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