Hallo alle zusammen,
ich habe einen Antrag auf einstweilige Verfügung zur Ersetzung der Zustimmung des Kindesvaters auf Eröffnung eines Girokontos auf den Tisch bekommen. Sowas hatte ich bisher noch nie und habe zu dem Thema auch nichts gefunden.
Der mitsorgeberechtigte Vater ist unbekannten Aufenthaltes, seit 2001 kein Kontakt mehr zur Familie. Das Kind ist 16 Jahre alt und benötigt das Girokonto für BAB-Hilfe.
1. Frage: Kann man die Zustimmung überhaupt ersetzen oder handelt es sich nicht eher um einen Teilentzug der elterlichen Sorge? Meinungsverschiedenheit zwischen den Eltern wird wohl nicht in Betracht kommen.
2. Frage: Wie läuft so ein Verfahren? Anhörung Kind und Beschluss?
Danke schon mal für alle Meinungen