Nichtehelichen Erbrecht

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich bin im Forum ganz neu und bitte um Eure Hilfe. Mein Erblasser wurde 1945 geboren und ist 2004 verstorben. Es geht um die II. Erbordnung, da er nichtehelich geboren ist. Der Vater des Erblassers ist bereits 1947 verstorben. Nun ist die Frage: Erben die väterlichen Verwandten mit, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Beitritts im Einigungsgebiet gelebt hat. Überall in der Literatur wird abgestellt auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Vaters zum Zeitpunkt des 02.10.1990. Dieser war jedoch schon 43 Jahre lang tot.
    Hat jemand eine Lösung.
    Vielen, vielen Dank

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