Das JA beantragt den Unterhaltstitel umzuschreiben.
Der Antrag wurde dem Ag.Vertr. mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt. Der Vertreter wendet ein, dass sich die Umschreibung aufgrund der genehmigten Stundung durch das JA erledigt hat. Gleichzeitig beantragt der RA VKH unter seiner Beiordnung.
Umfasst die Bewilligung von VKH in der Hauptsache auch die Titelumschreibung?